Drucksache - 0531/XIX
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Das Bezirksamt nimmt den Beschluss als Ersuchen i.S.d. § 12 Abs. 1 S. 2 BezVG an.
Der Anregung der BVV wird nicht entsprochen (§ 13 Abs. 1 S.2 BezVG). Dem Bezirksamt allein obliegt die Verteilung der Geschäftsbereiche und die Organisation des Bezirksamtes einschließlich der Vertretungsregelungen. Jede/r Dezernent/in kann und muss daher für den jeweiligen Geschäftsbereich entsprechend dem Ressortprinzip selbst entscheiden können, ob er/sie selbst teilnimmt oder wen er/sie zu den fraglichen Sitzungen als seine/ihre Vertreter/in entsendet.
Berlin – Spandau, den 10. Februar 2013
Helmut Kleebank Bezirksbürgermeister
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Bezirksamt Spandau
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