Drucksache - 0447/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Rieselfelder Karolinenhöhe in Spandau als Fläche für die Landwirtschaft erhalten bleiben und gemäß der Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) gepflegt und unterhalten werden.
Dies beinhaltet, dass
1. die Rieselfelder nicht an eine Privatperson oder private Gesellschaft veräußert werden dürfen und im Vermögen des Landes Berlin verbleiben,
2. die LSG-VO unverändert erhalten bleibt und die notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gem. § 4 der VO in die Konzeption einbezogen werden,
3. eine verbindliche Nachnutzungskonzeption für die Rieselfelder einschließlich des Betriebshofes mit den Betroffenen (z. B. Landwirte, Landschaftspflegeverband) erarbeitet und offen diskutiert wird,
4. eine Bewirtschaftungskonzeption erarbeitet wird, die die Grundlage für den künftigen Erhalt der geschützten Landschaft und ihrer Elemente bildet und
5. Ausgleichs- und Ersatzverpflichtungen der BWB an anderer Stelle zur Umsetzung eventuell notwendiger Rückbaumaßnahmen (Absetzbecken, Kanäle) einbezogen werden. einstimmig
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0