Drucksache - 0275/XIX  

 
 
Betreff: Schulessen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bildung und Kultur Mitberatung
14.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
06.09.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung vertagt   
01.11.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung überwiesen   
Bildung und Kultur Mitberatung
11.06.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antr. GAL v. 04.06.2012
Mitber. 9. Si. BuK 14.08.2012
Prot.ausz. 14. Si. HPR 01.11.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

a)      bei der Auswahl der Caterer die Einhaltung der tariflichen Standards - bei sog. Hilfstätigkeiten ggf. das Vergabegesetz - bezüglich der Arbeitszeiten und Entlohnung der Mitarbeiter/-innen eingehalten werden.
 

b)      der Betrag der Schulspeisungen von 2,10 Euro (im Durchschnitt) auf 2,80 Euro angehoben wird.
 

c)      bei absehbaren Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern die Caterer über die Schulleitungen informiert werden.

Begründung:

Begründung:

 

Die Einhaltung tariflicher Standards sollte eine Selbstverständlichkeit sein, die Überprüfung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers (hier: Senatsverwaltung).

 

Bezüglich des Schulessens werden hohe Anforderungen an ein gesundes und qualitativ hochwertiges Essen gestellt. Dies muss sich auch im Preis niederschlagen. Bei einem Betrag von 2,10 Euro ist ein qualitativ höherwertiges Essen nicht zuzubereiten.

 

Mit der Meldung an die Caterer besteht die Möglichkeit eine bedarfsgerechte Versorgung der Schulspeisung vorzunehmen. Eine Überproduktion von Schulspeisung verursacht nur unnötige Kosten und vermeidbare Vernichtung von Lebensmitteln.

 
 

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