Drucksache - 0032/XIX  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Goltzstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.11.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen und Verkehr Vorberatung
17.01.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.02.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen und Verkehr Kenntnisnahme
19.02.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 14.11.2011
BE BuV v. 17.01.2012
Vorl. z.K. v. 02.01.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob durch die Anordnung von wechselseitigem Parken und gegebenenfalls weiteren geeigneten Maßnahmen eine Verkehrsberuhigung für die Goltzstraße sowohl in dem Einbahnstraßenabschnitt, wie auch in dem nördlichen Abs

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Das Bezirksamt hat auftragsgemäß die Möglichkeit der Einführung des alternierenden Parkens in der Goltzstraße zum Zwecke der Verkehrsberuhigung geprüft.

 

Die Goltzstraße muss sowohl hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung als auch im Hinblick auf die bauliche Ausgestaltung und die bestehenden Verkehrsregelungen in sechs Abschnitte unterteilt werden. Diese Abschnitte sollen im Folgenden (jeweils in Fahrtrichtung Nord) auf die Möglichkeit einer Änderung des ruhenden Verkehrs geprüft werden:

 

1. Abschnitt: Streitstraße bis Carossastraße:

Der Abschnitt ist ca. 110 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt etwa 9,0 m. Der Abschnitt ist als Einbahnstraße ausgewiesen, der Fahrradverkehr ist entgegen der Einbahnstraßenrichtung zugelassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Es wird auf beiden Seiten am Fahrbahnrand geparkt, die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite beträgt somit etwa 5,0 m.

Dieser Abschnitt der Goltzstraße wird, wie auch die nachfolgend unter 2. und 3. aufgeführten Strecken, nach den Beobachtungen des Bezirksamtes teilweise als Abkürzung in Richtung Wasserstadtbrücke genutzt, wobei die Verkehrsmengen nach Einschätzung des Bezirksamtes für eine Straße dieser Verkehrsbedeutung noch keine Besorgnis erregenden Dimensionen erreicht haben.

Alternierendes Parken in Form eines Senkrechtparkens in 90°-Aufstellung auf jeweils einer Straßenseite wäre nur bei gleichzeitigem Haltverbot auf der gegenüberliegenden Seite möglich. Diese Variante führte jedoch nicht zu einer Verringerung der Fahrbahnbreite, sie hätte zudem den Verlust einer nicht unerheblichen Zahl von Stellplätzen im Verschwenkungsbereich zur Folge.

 

2. Abschnitt: Carossastraße bis Chamissostraße:

Der Abschnitt ist etwa 100 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt anfangs 9,0 m und erhöht sich nach einigen Metern auf knapp 9,85 m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Grundsätzlich gelten hier die unter Nr. 1 gemachten Ausführungen sinngemäß. Da jedoch zu erwarten ist, dass im Zuge mit einer zunehmenden Gewerbeansiedlung im Bereich Carossastraße - Am Maselakepark mit einem erhöhten LKW-Aufkommen gerechnet werden muss, sollten hier jedoch andere Fahrbahnbreiten zugrunde gelegt werden als in reinen Wohnstraßen.

 

3. Abschnitt: Chamissostraße bis Rauchstraße

Der Abschnitt ist ca. 120 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt 8,0 m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Auf der Westseite wird längs am Fahrbahnrand geparkt, auf der Ostseite ist ein Gehwegparken mit vier Rädern ausgewiesen, die freie Fahrbahnbreite beträgt somit rd. 6 m.

Durch eine Änderung der Parkordnung auf der Ostseite könnte die Fahrbahn auf bis zu 4 m verengt werden, ein Begegnungsverkehr wäre dann nur noch bei sehr geringen Fahrgeschwindigkeiten möglich.

Ein Schrägparken käme auf Grund der einschlägigen Regelpläne nur in einer 45°-Aufstellung in Betracht, die freie Fahrbahn würde sich dann bis auf etwa 3,9 m verengen.

 

4. Abschnitt: Rauchstraße bis Kulbeweg

Der Abschnitt ist etwa 135 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt 8,0 m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Auf der Westseite besteht durchgängig ein Haltverbot nach Z 283 StVO, auf der Ostseite wird auf einem längeren Abschnitt am Fahrbahnrand geparkt, bevor in Höhe Hausnr. 18 ebenfalls ein Haltverbot beginnt. Es verkehrt die Buslinie 139 (Werderstr. <-> Messe Nord/ICC).

Vereinzelt muss ein gewisser Umfahrungsverkehr des Knotens Streitstraße/Rauchstraße festgestellt werden, auch dieser erscheint jedoch für eine derartige Stadtstraße nicht auffällig.

Auf Grund des Buslinienverkehrs ist eine weitere Einengung der für den Fließverkehr zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite nicht möglich, eine Linienänderung wird vom Bezirk im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner nicht befürwortet.

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde prüft jedoch derzeit, inwieweit das ehemals wegen des Lieferverkehrs zu dem anliegenden Molkereibetrieb eingerichtete Haltverbot nach Änderung der dortigen Zufahrtsituation wieder aufgehoben werden kann.

 

5. Abschnitt: Kulbeweg bís Mertensstraße

Der Abschnitt ist knapp 300 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt rd. 8,0 m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im südlichen Abschnitt 30 km/h, in der nördlichen Hälfte dagegen 50 km/h. Es wird auf der Westseite längs am Farbahnrand geparkt, auf der Ostseite besteht durchgängig ein Haltverbot nach Z 283 StVO. Auch hier verkehrt die Buslinie 139.

Eine Einengung verbietet sich auf Grund des oben bereits erwähnten Buslinienverkehrs.

Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, das bestehende Längsparken alternierend zu gestalten, dies hätte jedoch auf Grund des vergleichsweise geringen Versatzes kaum einen geschwindigkeitsreduzierenden Effekt.

 

6. Abschnitt: Mertensstraße bis Werderstraße

Der Abschnitt ist etwa 210 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt im Bereich der Wohnbebauung rd. 8,0 m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Im südlichen Bereich der Wohnbebauung wird auf beiden Straßenseiten längs zum Bord geparkt, die dem Fließverkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite beträgt somit etwa 4,0 m. Nach den Beobachtungen des Bezirksamtes sind die Verkehrsmengen in diesem Abschnitt deutlich reduziert, einzelne Erhöhungen waren vorwiegend auf Baumaßnahmen im Bereich der Niederneuendorfer Allee, Streitstraße und Mertensstraße zurückzuführen.

Ein Schrägparken käme auf Grund der einschlägigen Regelpläne nur in einer 45°-Aufstellung bei gleichzeitigem Haltverbot auf der Gegenseite in Betracht, dies führte jedoch nur zu einer minimalen Einengung der Fahrbahn auf dann etwa 3,85 m. Ein alternierendes Parken würde auch hier auf Grund des Versatzes zu einem Stellplatzverlust führen.

Im nördlichen Abschnitt verändert sich die Gestaltung der Straße deutlich, hier existieren zwei breite unbefestigte Seitenstreifen, auf denen geparkt wird. Verkehrsregelnde Maßnahmen sind hier kaum möglich und nach Einschätzung des Bezirksamtes auch nicht erforderlich.

 

 

Berlin-Spandau, den 02.01.2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                                            Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                              Bezirksstadtrat

1 Gegenstimme

 

Begründung:

 

 
 

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