Drucksache - 0028/XIX
Das Bezirksamt wird antragsgemäß selbstverständlich weiterhin die Prüfung der Förderfähigkeit der Zuwendungsempfänger/-innen im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und die Prüfung der Verwendung bewilligter Zuwendungen entsprechend der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) vornehmen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 13. Dezember 2011
Für das Bezirksamt
Kleebank Bezirksbürgermeister
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