Drucksache - 2951/XVIII
Das Bezirksamt war gem. o. g. BVV-Beschluss beauftragt, den Titel „Sondermittel der BVV“ (Kapitel 5950 Titel 97130) von der Haushaltssperre auszunehmen.
Bereits in der Sitzung am 13. September 2011 hat das Bezirksamt Folgendes beschlossen:
Der Titel 97130 „Sondermittel der BVV“ im Kapitel 5950 wird von der am 26.07.2011 beschlossenen allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 41 LHO ausgenommen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 30. September 2011
Für das Bezirksamt
Birkholz Kleineidam Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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