Drucksache - 2906/XVIII
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes – BlnSchAG – (GVBl. Nr. 16, Seite 109 v. 07.04.1994) für fünf Jahre
für den Schiedsamtsbezirk Spandau 4 (Haselhorst und Siemensstadt) Herrn Helmut Stolz, Bardelebenweg 10, 14089 Berlin
und
für den Schiedsamtsbezirk Spandau 5 (Ortsteil Staaken zwischen Heerstraße und Bahnstrecke Falkensee) Herrn Werner Eckel, Ernst-Bruch-Zeile 12, 13591 Berlin Begründung:
Die Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 ist verstorben. Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 5 endete zum 29.06.2011.
Es ist eine Neuwahl gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes – BlnSchAG – (GVBl. Nr. 16, Seite 109 v. 07.04.1994) erforderlich.
Aufgrund der öffentlichen Stellenausschreibungen für beide Schiedsamtsbezirke haben insgesamt 9 Bewerber/-innen Interesse bekundet, die zu einem Bewerbergespräch eingeladen wurden.
Der Ältestenrat hat in seinen Sitzungen am 14.06.2011 und am 20.06.2011 die Bewerber/-innen angehört und kam einstimmig überein, der Bezirksverordnetenversammlung Spandau Herrn Helmut Stolz für den Schiedsamtsbezirk 4 und Herrn Werner Eckel für den Schiedsamtsbezirk 5 vorzuschlagen.
Die zur Schiedsperson Gewählten müssen vom Amtsgerichtpräsidenten bestätigt werden; sie werden erst mit der Bestätigung Schiedsperson. |
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