Drucksache - 2850/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, umgehend einen oder mehrere Anträge zur Errichtung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in öffentlichen Gebäuden im Rahmen des Berliner Umweltentlastungsprogramms II zu stellen und für den Bezirk einen Teil der begrenzten Mittel zu sichern. Mit solchen Anlagen soll durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Heizwärme gegenüber konventionellen Heizungsanlagen bis zu 30 % der zum Einsatz kommenden Primärenergie eingespart werden. Mit der modellhaften Förderung von Mini-KWK-Anlagen sollen nun Erfahrungen zum Einsatz der energie- und klimaschutzeffizienten Technik im öffentlichen Gebäudebereich, vor allem in Schulen und Kitas, gesammelt werden. Begründung:
Bis zum 31. Juli 2011 können öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen beim vom Berliner Senat beauftragten Programmträger, der B&S.U. GmbH, Anträge zur Förderung des Einbaus von Mini-KWK-Anlagen einreichen. Als Fördersumme stehen insgesamt 1,6 Millionen Euro zur Verfügung, darunter 600.000 Euro an Landesmitteln. Die Förderquote beträgt - abhängig von der Amortisationsdauer - 50 bis 80 Prozent. Das bedeutet, dass im Idealfall vom Bezirk nur 20 Prozent der Investitionssumme bereitgestellt werden müssen. Nach den Erfassungen von KEBAP zu den Energiedaten von öffentlichen Gebäuden ist die Energiebilanz von Schulen im Bezirk besonders verbesserungsbedürftig. |
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Bezirksamt Spandau
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