Drucksache - 2733/XVIII  

 
 
Betreff: Dritter Frauenförderplan des Bezirksamtes Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzBm Birkholz
Verfasser:BzBm Birkholz 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.03.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform Kenntnisnahme
11.04.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Kenntnisnahme
14.04.2011 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 10.03.2011
Anlage Teil 1 z. Vorl.z.K. v. 10.03.2011
Anlage Teil 2 z. Vorl.z.K. v. 10.03.2011

Das Landesgleichstellungsgesetz vom 06

Das Landesgleichstellungsgesetz vom 06.09.2002 (GVBL Nr. 34, S. 280), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.11.2010 (GVBL Nr. 28, S. 502) verpflichtet jede Einrichtung der Berliner Verwaltung (§ 2 AZG) auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation oder Einsparmaßnahmen einen Frauenförderplan zu erstellen. Er ist für einen Zeitraum von sechs Jahren zu erstellen und fortzuschreiben. Nach jeweils zwei Jahren ist er an die Entwicklung anzupassen.

 

Die Frauenvertreterin war an der Erstellung des Frauenförderplans gem. § 4 Abs. 5 LGG beteiligt. Der Personalrat ist im Rahmen der Mitwirkung gem. § 90 Nr. 2 PersVG beteiligt worden.

 

Das Bezirksamt hat dem Entwurf des dritten Frauenförderplanes mit Beschluss vom 08.02.2011 zugestimmt.

 

 

Berlin - Spandau, den 10.März 2011

Für das Bezirksamt

 

 

Birkholz

Bezirksbürgermeister


 

 
 

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