Drucksache - 2583/XVIII  

 
 
Betreff: Bezirkliche Prüfstelle für Scheinvaterschaften?
(Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 08.11.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:M e i ß n e r, A. 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.11.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfr. CDU v. 08.11.2010
Antwort v. 02.12.2010

a) Teilt das Bezirksamt die Auffassung des Senats, dass die bezirklichen Stellen für die Prüfung einer Scheinvaterschaft zuständig sind

a) Teilt das Bezirksamt die Auffassung des Senats, dass die bezirklichen Stellen für die Prüfung einer Scheinvaterschaft zuständig sind?

 

b) Haben die zuständigen Standesbeamten die rechtliche Kompetenz, eine Vaterschaft ermittlungstechnisch überprüfen zu können?

 

c) Wie beurteilt das Bezirksamt, den Umstand, dass Standesbeamte als Ermittler auftreten sollen?

 

d) Sind die bezirklichen Standesämter personell in der Lage, die Überprüfung der Vaterschaften vorzunehmen?

 

e) Wie viele Fälle von Scheinvaterschaften im Bezirk sind dem Bezirksamt bekannt?

 

f) Wie hat sich die Anzahl innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt?

 

g) Wie schätzt das Bezirksamt die Entwicklung der Fälle von Scheinvaterschaften ein?

 
 

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