Drucksache - 2583/XVIII
a) Teilt das Bezirksamt die
Auffassung des Senats, dass die bezirklichen Stellen für die Prüfung einer
Scheinvaterschaft zuständig sind? b) Haben die zuständigen
Standesbeamten die rechtliche Kompetenz, eine Vaterschaft ermittlungstechnisch
überprüfen zu können? c) Wie beurteilt das Bezirksamt, den
Umstand, dass Standesbeamte als Ermittler auftreten sollen? d) Sind die bezirklichen
Standesämter personell in der Lage, die Überprüfung der Vaterschaften
vorzunehmen? e) Wie viele Fälle von
Scheinvaterschaften im Bezirk sind dem Bezirksamt bekannt? f) Wie hat sich die Anzahl innerhalb
der letzten fünf Jahre entwickelt? g) Wie schätzt das Bezirksamt die
Entwicklung der Fälle von Scheinvaterschaften ein? |
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