Drucksache - 2471/XVIII
a) Wie hoch ist die Quote bei den Spandauer Schulen, die am PKB-Verfahren teilnehmen?
aa) Wie hoch ist die Quote berlinweit?
b) Werden die PKB-Mittel für das Schul- oder pro Kalenderjahr zugewiesen?
c) Gibt es strikte Beschränkungen für die Verwendung der PKB-Mittel?
ca) Falls nicht, für welche Ausgaben dürfen die PKB- Mittel verwendet werden? d) Welche weiteren Möglichkeiten werden Schulen, bei Ausschöpfung der PKB-Mittel geboten, sofern weiterer Vertretungsbedarf besteht?
e) Wie ist die Auszahlung bzw. die Verfügungsberechtigung der Schulen geregelt?
f) Treffen Meldungen zu, dass Schulen in den letzten Jahren PKB-Mittel zurückzahlen mussten?
fa) Falls ja, aus welchen Gründen wurden diese Mittel von den Schulen zurückgefordert?
fb) In welcher Höhe wurden Rückzahlungen von Spandauer Schulen und Berliner Schulen vorgenommen?
fc) Wie viel Zeit verblieb den Schulen für die Rückzahlung?
fd) Sind Schulen durch die Rückzahlungen in Verschuldung geraten?
fe) Wofür werden die zurückgeforderten Mittel von der Senatsschulverwaltung verwendet?
ff) Stellt diese überraschende Rückforderung der PKB-Mittel durch die Senatsschulverwaltung ein Vertrauens- und Vertragsbruch gegenüber den Schulen dar?
fg) Soll durch die Rückforderung die Eigenverantwortung der Schulen eingeschränkt werden?
g) Sind geplante oder begonnene Schulprojekte wegen der Rückzahlungen der PKB-Mittel geplatzt?
ga) Falls ja, wie viel Projekte mussten an den Spandauer und Berliner Schulen aufgegeben werden?
h) Hat sich die Einführung des PKB-Verfahrens bewährt und ist der Unterrichtsausfall seit Einführung des Verfahrens gesunken?
ha) Falls ja, bitten wir um Auflistung des Unterrichtsausfalles der Schuljahre 2006 bis 2009 der Spandauer Schulen und berlinweit. |
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