Drucksache - 1960/XVIII  

 
 
Betreff: Hilfe zur Pflege
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.11.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   
20.01.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Anfrage vom 16.11.2009
Antwort vom 29.12.2009
2. Version vom 16.11.2009

a)

a)      Wie viele Personen im Bezirk erhalten vom Bezirksamt Leistungen für Hilfe zur Pflege gem. § 63 ff SGB XII?

b)      Wie errechnet das Bezirksamt die Höhe der zu zahlenden Leistungen im Einzelfall, wird hierzu ein einheitlicher Stundensatz berechnet?

c)      Seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage sind von den Berechtigten Verwendungsnachweise zu führen und werden diese regelmäßig von allen Berechtigten abgefordert?

d)      Wenn nein: Nach welchen Kriterien und für welchen Zeitraum werden Verwendungsnachweise im Einzelfall abgefordert?

e)      An welche Behörden bzw. Dritte werden die Daten der Verwendungsnachweise vom Bezirksamt weitergegeben und geschieht dies aus eigenem Antrieb oder auf jeweilige Nachfrage?

 
 

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