Drucksache - 1859/XVIII
1. Zwischenbericht vom 01.11.2010 (als Schlussbericht gefertigt)
Die Straßen der Landstadt Gatow, in denen zuvor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h galt, sind am 01.08.2011 in die zonenwirksame Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einbezogen worden.
Das Bezirksamt sieht den Auftrag der BVV damit als erfüllt an.
Berlin-Spandau, den 30.09.2011 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Begründung: Die Bebauung in der Landstadt ist dichter geworden und es fehlt im Grunde nur noch ein Stück des Seekorsos um dem Antrag gerecht zu werden. Auch wenn bis jetzt erlaubt, verbietet sich dort eine höhere Geschwindigkeit als 30km/h von selbst. |
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