Drucksache - 1826/XVIII
1.
Beschluss
des Bezirksamtes vom 11.07.2000 über die Aufstellung des Bebauungsplans
VIII-431 2.
Beschluss
des Bezirksamtes vom 25.06.2002 über die Änderung des Beschlusses über die
Aufstellung des Bebauungsplans VIII-431 (Erweiterung des räumlichen
Geltungsbereichs) 3.
Beschluss
des Bezirksamtes vom 24.02.2009 über die Änderung des Beschlusses über die
Aufstellung des Bebauungsplans VIII-431 (Einschränkung des räumlichen
Geltungsbereichs) Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 24.02.2009 beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs VIII-431 um eine Teilfläche der Grundstücke Grundbuch von Staaken Blatt 8195, 8753 und 10138 einzuschränken. Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst nunmehr das Grundstück Grundbuch von Staaken Blatt 11242 nördlich des Brunsbütteler Damms zwischen Landesgrenze zu Brandenburg und dem Grundstück Brunsbütteler Damm 452 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken. Mit der
Durchführung des Beschlusses ist das Stadtplanungsamt beauftragt. 1 Begründung Veranlassung und Erforderlichkeit Das Bezirksamt Spandau beabsichtigt die Einschränkung des
räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfes VIII-431. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes
VIII-431 umfasst bislang eine Teilfläche des Geländes zwischen der Eisenbahn
nach Wustermark, dem Industriegleis, der Straße Am Industriegelände, ihrer
Verlängerung nach Westen und der Landesgrenze zu Brandenburg im Bezirk Spandau,
Ortsteil Staaken. Der räumliche Geltungsbereich soll nunmehr um eine
Teilfläche von ca. 44.277 m² eingeschränkt werden, da das Erfordernis zur
Festsetzung von Wald nicht mehr gegeben ist. Für die Realisierung der Vorhaben im Geltungsbereich der
Bebauungsplanverfahren 5-9 a und 5-35 VE war die Erteilung einer
Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich. Die Berliner Forsten haben dort für
die Inaussichtstellung einer Waldumwandlungsgenehmigung die i.R.st. Teilfläche
mit ca. 44.277 m², um die der Bebauungsplanentwurf VIII-431 eingeschränkt
werden soll, als adäquaten Ausgleich in qualitativer und quantitativer Hinsicht
als Auflage eingefordert und erhalten. Da die i.R.st. Teilfläche bereits im
Zuge der Erteilung der Waldumwandlungsgenehmigung ins Fachvermögen der Berliner
Forsten übertragen worden ist, besteht nunmehr kein Planerfordernis zur
Festsetzung dieser Waldflächen. Intention des Planes und wesentlicher Planunhalt
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs
VIII-431 umfasst künftig das Grundstück Grundbuch von Staaken Blatt 11242
nördlich des Brunsbütteler Damms zwischen Landesgrenze zu Brandenburg und dem
Grundstück Brunsbütteler Damm 452 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken. Gleichzeitig sollen innerhalb des eingeschränkten
Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs VIII-431 die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Festsetzung eines Gewerbegebietes geschaffen werden. Die
Firma Wisch Engineering GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände am Brunsbütteler
Damm einen neuen Produktionsstandort mit Produktionshalle und Verwaltung zu
errichten, wobei die vorhandenen ca. 100 Arbeitsplätze gesichert und ca. 25
weitere Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Dieses Ansinnen deckt sich mit
dem Ziel des Bezirks, das Gelände des ehemaligen Flugplatzes Staaken als
Gewerbestandort zu etablieren und auszubauen. Diese Planung steht in Einklang mit den übergeordneten
Vorgaben des Landes Berlin. So stellt der Flächennutzungsplan von Berlin dort
eine gewerbliche Baufläche dar, und das Entwicklungskonzept für den
produktionsgeprägten Bereich sieht die Schaffung eines produktionsgeprägten
Gewerbestandortes vor. Mit dem Bebauungsplanverfahren VIII-431 werden somit die
bezirklichen und übergeordneten Planungsziele weiterentwickelt und umgesetzt.
Mit der geplanten Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer GRZ von 0,6 und
einer Gebäudeoberkante von 50,00 m über NHN soll ein wesentlicher Beitrag zur
Stabilisierung und zum Ausbau des Arbeitsschwerpunktes Spandau geleistet
werden. Die Erschließung des Areals erfolgt über die bereits
fertiggestellte übergeordnete Hauptverkehrsstraße des Brunsbütteler Damms. Planerische
Ausgangssituation ·
Vorbereitende
Bauleitplanung ·
Bindungen
durch andere Regelungen ·
Verbindliche
Bauleitplanung 1.
Innerhalb
der geplanten öffentlichen Parkanlage im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans
VIII-432 a (Vollständig) 2.
Innerhalb
der geplanten öffentlichen Parkanlage im räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplans VIII-432 b (Teilweise) 3.
Zur
Realisierung einer Grünanbindung des Dorfkernes Staaken in Höhe Schulstraße an
das Gelände des Sommerbades Staaken. Darüber hinaus wurde das Plangebiet auch durch den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes VIII-B 24 erfasst. Die Planungen sahen ebenfalls die Festsetzung eines Gewerbegebietes vor. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes VIII-B 24 wurde mit dem Bezirksamtsbeschluss vom 9.10.2001 um das Plangebiet des Bebauungsplanes VIII-432 eingeschränkt. Zudem hat das Bezirksamt Spandau in seiner Sitzung am 21.03.2006 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII- B 24 einzustellen. Das übrige Plangebiet befindet sich
in einem Bereich, für den noch keine verbindliche Bauleitplanung im Sinne des §
30 BauGB vorliegt. Vorhaben sind dort nach den Planersatzvorschriften der §§ 34
oder 35 BauGB zu beurteilen. Auf Grund der Eigenart der näheren Umgebung
entspricht das Plangebiet dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB, so dass die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben
zur Zeit nicht vorliegen. Auswirkungen auf die Umwelt, Umweltschutz und Artenschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Regelungen des
Baugesetzbuchs gemäß § 1 a BauGB „Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz“
sowie gemäß § 2 a BauGB „Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht“
Berücksichtigung finden. Für das Vorhaben wird eine Umweltprüfung im
Bauleitplanverfahren durchgeführt. Das Plangebiet befindet sich gemäß § 35 BauGB im
Außenbereich. Auf der Grundlage der beabsichtigten Festsetzungen des
Bebauungsplans VIII-431 sind Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten, die zu 95
Prozent im Plangebiet sowie zu 5 Prozent durch den Abschluss eines
Grünausgleichsvertrages außerhalb des Plangebietes umgesetzt werden. 2 Ausschuss für StadtentwicklungDer Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 6. Januar 2009 über die Absicht zur Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs informiert und nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. 3 Anlagen Dieser Vorlage ist ein Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes VIII-431 beigefügt. Berlin – Spandau, den 7. September
2009 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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