Drucksache - 1826/XVIII  

 
 
Betreff: Entwurf zum Bebauungsplan VIII-431
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.09.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 07.09.2009
Anlage zur Vorl. z. K. v. 07.09.2009

Beschluss des Bezirksamtes vom 11

1.      Beschluss des Bezirksamtes vom 11.07.2000 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-431

2.      Beschluss des Bezirksamtes vom 25.06.2002 über die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-431 (Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs)

3.      Beschluss des Bezirksamtes vom 24.02.2009 über die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-431 (Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs)

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 24.02.2009 beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs VIII-431 um eine Teilfläche der Grundstücke Grundbuch von Staaken Blatt 8195, 8753 und 10138 einzuschränken.

 

Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst nunmehr das Grundstück Grundbuch von Staaken Blatt 11242 nördlich des Brunsbütteler Damms zwischen Landesgrenze zu Brandenburg und dem Grundstück Brunsbütteler Damm 452 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken.

 

Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Stadtplanungsamt beauftragt.


1            Begründung

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Das Bezirksamt Spandau beabsichtigt die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfes VIII-431.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes VIII-431 umfasst bislang eine Teilfläche des Geländes zwischen der Eisenbahn nach Wustermark, dem Industriegleis, der Straße Am Industriegelände, ihrer Verlängerung nach Westen und der Landesgrenze zu Brandenburg im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken.

 

Der räumliche Geltungsbereich soll nunmehr um eine Teilfläche von ca. 44.277 m² eingeschränkt werden, da das Erfordernis zur Festsetzung von Wald nicht mehr gegeben ist.

 

Für die Realisierung der Vorhaben im Geltungsbereich der Bebauungsplanverfahren 5-9 a und 5-35 VE war die Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich. Die Berliner Forsten haben dort für die Inaussichtstellung einer Waldumwandlungsgenehmigung die i.R.st. Teilfläche mit ca. 44.277 m², um die der Bebauungsplanentwurf VIII-431 eingeschränkt werden soll, als adäquaten Ausgleich in qualitativer und quantitativer Hinsicht als Auflage eingefordert und erhalten. Da die i.R.st. Teilfläche bereits im Zuge der Erteilung der Waldumwandlungsgenehmigung ins Fachvermögen der Berliner Forsten übertragen worden ist, besteht nunmehr kein Planerfordernis zur Festsetzung dieser Waldflächen.

 

Intention des Planes und wesentlicher Planunhalt

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs VIII-431 umfasst künftig das Grundstück Grundbuch von Staaken Blatt 11242 nördlich des Brunsbütteler Damms zwischen Landesgrenze zu Brandenburg und dem Grundstück Brunsbütteler Damm 452 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken.

 

Gleichzeitig sollen innerhalb des eingeschränkten Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs VIII-431 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Festsetzung eines Gewerbegebietes geschaffen werden. Die Firma Wisch Engineering GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände am Brunsbütteler Damm einen neuen Produktionsstandort mit Produktionshalle und Verwaltung zu errichten, wobei die vorhandenen ca. 100 Arbeitsplätze gesichert und ca. 25 weitere Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Dieses Ansinnen deckt sich mit dem Ziel des Bezirks, das Gelände des ehemaligen Flugplatzes Staaken als Gewerbestandort zu etablieren und auszubauen.

 

Diese Planung steht in Einklang mit den übergeordneten Vorgaben des Landes Berlin. So stellt der Flächennutzungsplan von Berlin dort eine gewerbliche Baufläche dar, und das Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich sieht die Schaffung eines produktionsgeprägten Gewerbestandortes vor. Mit dem Bebauungsplanverfahren VIII-431 werden somit die bezirklichen und übergeordneten Planungsziele weiterentwickelt und umgesetzt. Mit der geplanten Festsetzung eines Gewerbegebietes mit einer GRZ von 0,6 und einer Gebäudeoberkante von 50,00 m über NHN soll ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung und zum Ausbau des Arbeitsschwerpunktes Spandau geleistet werden.

 

Die Erschließung des Areals erfolgt über die bereits fertiggestellte übergeordnete Hauptverkehrsstraße des Brunsbütteler Damms.

 

 

 

Planerische Ausgangssituation

·         Vorbereitende Bauleitplanung
Im Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin - LEP B-B - ist das Plangebiet der Raumkategorie „Siedlungsbereich“ zugeordnet.

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 23. und 25. September 2008 (ABl. S. 2330) stellt das Plangebiet als Gewerbliche Baufläche dar. Die geplante Festsetzung als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO ist somit aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelbar,

Das Plangebiet ist zudem Bestandteil der vom Berliner Senat im September 2004 beschlossenen Flächenkulisse des Entwicklungskonzeptes für den produktionsgeprägten Bereich in Berlin (EpB), Gebiet 17, Staaken.

·         Bindungen durch andere Regelungen
Das Plangebiet liegt gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung Staaken vom 16. Oktober 2001 im Einzugsbereich des Wasserwerkes Staaken. Es ist daher Bestandteil des Wasserschutzgebietes Staaken, weitere Schutzzone III A. Die wasserrechtlichen Vorschriften zum Schutz des Grundwassers sind zu beachten.

·         Verbindliche Bauleitplanung
Für eine Teilfläche des Plangebietes existiert der am 5.10.1999 festgesetzte Bebauungsplan VIII-411. Die Festsetzungen sehen parallel zum Brunsbütteler Damm einen 30 m tiefen Streifen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche naturnahe Parkanlage vor. Der Brunsbütteler Damm wurde inzwischen fertiggestellt, die öffentliche naturnahe Parkanlage nicht. An dem Planungsziel zur Realisierung der öffentlichen naturnahen Parkanlage wird nicht mehr festgehalten. Die Grünfläche wurde als erforderliche Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft planungsrechtlich festgesetzt. In Anbetracht der Änderung der Planungsziele wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 14.02.2006 beschlossen, dass der erforderliche Ausgleich ersatzweise auf den folgenden drei Ersatzstandorten außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans VIII-411 vollzogen wird:

 

1.    Innerhalb der geplanten öffentlichen Parkanlage im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans VIII-432 a (Vollständig)

2.    Innerhalb der geplanten öffentlichen Parkanlage im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans VIII-432 b (Teilweise)

3.    Zur Realisierung einer Grünanbindung des Dorfkernes Staaken in Höhe Schulstraße an das Gelände des Sommerbades Staaken.

 

Darüber hinaus wurde das Plangebiet auch durch den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes VIII-B 24 erfasst. Die Planungen sahen ebenfalls die Festsetzung eines Gewerbegebietes vor. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes VIII-B 24 wurde mit dem Bezirksamtsbeschluss vom 9.10.2001 um das Plangebiet des Bebauungsplanes VIII-432 eingeschränkt. Zudem hat das Bezirksamt Spandau in seiner Sitzung am 21.03.2006 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII- B 24 einzustellen.

 

Das übrige Plangebiet befindet sich in einem Bereich, für den noch keine verbindliche Bauleitplanung im Sinne des § 30 BauGB vorliegt. Vorhaben sind dort nach den Planersatzvorschriften der §§ 34 oder 35 BauGB zu beurteilen. Auf Grund der Eigenart der näheren Umgebung entspricht das Plangebiet dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB, so dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben zur Zeit nicht vorliegen.

 

Auswirkungen auf die Umwelt, Umweltschutz und Artenschutz

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Regelungen des Baugesetzbuchs gemäß § 1 a BauGB „Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz“ sowie gemäß § 2 a BauGB „Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht“ Berücksichtigung finden. Für das Vorhaben wird eine Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren durchgeführt.

 

Das Plangebiet befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Auf der Grundlage der beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplans VIII-431 sind Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten, die zu 95 Prozent im Plangebiet sowie zu 5 Prozent durch den Abschluss eines Grünausgleichsvertrages außerhalb des Plangebietes umgesetzt werden.

 

 

2            Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 6. Januar 2009 über die Absicht zur Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs informiert und nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

3            Anlagen

 

Dieser Vorlage ist ein Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes VIII-431 beigefügt. 

 

 

Berlin – Spandau, den 7. September 2009

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz              Röding

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat


 

 
 

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