Drucksache - 1537/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Betroffenen an der Schulstrukturreform (Schüler, Eltern und Lehrer) - wie im Berliner Schulverfassungsgesetz vorgesehen - mitwirken. Begründung: Der Senat von Berlin plant die Schulstrukturreform bereits im Herbst 2009 zu verabschieden. Wegen der Ferien werden weder Lehrer, Eltern und die Kinder angemessen mitwirken können. Das Berliner Schulverfassungsgesetz formuliert diese Mitwirkungsrechte u. a.:
"§ 1 Ziel des Gesetzes
Dieses Gesetz will auf der Grundlage der Verantwortung des Staates gegenüber allen Bürgern, insbesondere seiner Rechte und Pflichten gemäß Artikel 7 Abs. 1 des Grundgesetzes, eine Schulverfassung gewährleisten, die der Unterrichts- und Erziehungsaufgabe der Schule im demokratischen und sozialen Staate gerecht wird. In diesem Rahmen ermöglicht es den am Schulleben Beteiligten in vertrauensvoller Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der Rechtsstellung der einzelnen in der Schule die unmittelbare oder durch gewählte Vertreter gegebene mittelbare Teilhabe an Entscheidungen sowie sonstige Formen der Beteiligung, insbesondere Information, Anhörung und beratende Mitarbeit in Gremien."
Weitere Regelungen finden sich in der Festschreibung der Aufgaben der Lehrerkonferenzen oder Gesamtkonferenzen. Durch die Schulstrukturreform werden eine Vielzahl von Schulen geschlossen. Gegenwärtig werden bereits durch das Konjunkturpaket II Fakten zur Schließung von Schulen geschaffen. Weder ist bisher eine ausreichende Information, noch eine Mitwirkung der am Schulleben Beteiligten erkennbar. Die Senatspläne zur Schulstrukturreform sind verwirrend. Vorgestern Einheitsschule, gestern IHR und heute Regionalschule. Was ist morgen? Fachkompetenz sieht anders aus! |
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Bezirksamt Spandau
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