Drucksache - 1523/XVIII  

 
 
Betreff: Übertragung und Ausgabemöglichkeit von Restgeldern aus den Haushaltsmitteln 52507 und 52509
für Spandauer Schulen aus dem vorherigen Haushaltsjahr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:M e i ß n e r, A. 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 16.02.2009
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ab sofort alle Spandauer Schulen die

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ab sofort alle Spandauer Schulen die Möglichkeit haben, Restmittel aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr nach Bedarf im neuen Jahr ohne Einschränkung aus den Haushaltsmitteln 52507 und 52509 ausgeben zu können.

Begründung:

Begründung:

Restgelder aus dem Vorjahr dürfen erst dann verbraucht werden, wenn das neue Geld ausgegeben ist. So können z. B. eilige Reparaturen nicht durchgeführt werden, wenn das diesjährige Geld noch nicht ausgegeben worden ist, auch wenn noch Restgeld vorhanden ist. In anderen Bezirken (z. B. Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg- Wilmersdorf, Pankow) können die Schulen über Restgelder ohne Einschränkung verfügen. Die jährlichen Haushaltsgelder stehen meist erst im Februar oder März zur Verfügung, so dass eine Finanzierungslücke von 2-3 Monaten entsteht.

 
 

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