Drucksache - 0259/XVIII
1. Welche Gebiete von
Kladow und Gatow weisen keinen Bebauungsplan auf? 2. Welche Gebiete verfügen
lediglich über "nichtqualifizierte B-Pläne", welche nur Art und Maß
der baulichen Nutzung festlegen? 3. Wie viele
"vorhabenbezogene Bebauungspläne nach § 35" werden zur Zeit
aufgestellt? 4. Wie ist deren
Bezeichnung (B-Plan-Nr.)? 5. Wann wurde der Antrag
gestellt? 6. Von wem wurde der Antrag
gestellt? 7. Wie ist der jeweilige
Verfahrensstand (vorgezogene Bürgerbeteiligung/wann?, öffentliche Auslegung /
wann?)? 8. Auf welcher
Gesetzesgrundlage wird jeweils verfahren (§ 35,§ 34 )? 9. Wo gibt es
Widerspruchsverfahren der Anlieger/Nachbarn, Bürgerbegehren oder Klagedrohungen
der Antragssteller gegen den Bezirk? Wir bitten um schriftliche Beantwortung. |
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