Treffen Presseberichte zu, nach
denen im Zuge der Neuorganisation des bezirklichen Gebäudemanagements auch
Jugendfreizeiteinrichtungen auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft werden?
Falls ja, was bedeutet
"Wirtschaftlichkeit" im Zusammenhang mit
Jugendfreizeiteinrichtungen? Welche Kriterien werden für die Überprüfung
angesetzt?
Ist das Bezirksamt mit uns der
Meinung, dass gerade bei Einrichtungen für Jugendliche nicht in erster Linie
wirtschaftliche Maßstäbe für die Organisation und Belegung der Gebäude
gelten dürfen?