Drucksache - 0137/XVIII
1. Zwischenbericht vom 09.05.2007
(als Schlussbericht gefertigt) 2. Zwischenbericht vom 04.07.2007
(als Schlussbericht gefertigt) Die Sachlage stellt sich weiterhin unverändert dar: Zuständig für die Unterhaltung, Wartung und Instandsetzung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Aufgaben werden aufgrund vertraglicher Regelungen, die der Bezirksverordnetenversammlung Spandau auszugsweise bekannt gegeben worden sind, von der Fa. Nuon Stadtlicht GmbH wahrgenommen. Das Bezirksamt Spandau hat hier keine eigenen Zuständigkeiten, Kompetenzen oder Regelungsmöglichkeiten. Berlin-Spandau, den 14.10.2007 Das Bezirksamt Birkholz Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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Bezirksamt Spandau
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