Drucksache - 1316/XXI  

 
 
Betreff: Gewaltschutz für Frauen verbessern – Istanbul-Konvention umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90 / Die Grünen 
Verfasser:Kossok-Spieß / Sonnenberg-Westeson 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.05.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 16.05.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, durch nachfolgende Maßnahmen den Gewaltschutz für Frauen bzw. lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle/transgender-, queere, non-binäre, intersexuelle und asexuelle Menschen im Bezirk zu verbessern:

 Soweit zuständig soll das Hilfesystem im Bezirk gegen Gewalt an Frauen bzw. lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen/transgender-, queeren, non-binären, intersexuellen und asexuellen Menschen und Mädchen in Bezug auf sämtliche Gewaltphänomene im Sinne der Istanbul-Konvention (einschließlich sexualisierter und digitaler Gewalt sowie Cyber-Stalking und Cyber-Grooming) ausgebaut werden. Soweit nicht zuständig soll sich der Bezirk bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen.

 Bei allen Maßnahmen den Gewaltschutz von Frauen bzw. lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen/transgender-, queeren, neu-binären, intersexuellen und asexuellen Menschen und Mädchen berührend soll ein intersektionaler Ansatz verfolgt werden, der die Belange besonders schutzbedürftiger Gruppen berücksichtigt. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob bezirksseitig ein barriere- und diskriminierungsfreier Zugang zu Schutz- und Beratungsstellen im Bezirk glich ist und hinreichend auf die bestehenden Angebote hingewiesen wird, auch in verschiedenen Sprachen.

 Die Maßnahmen zum Schutz von Frauen bzw. lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen/transgender-, queeren, neu-binären, intersexuellen und asexuellen Menschen vor Gewalt sollen wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Soweit möglich und zuständig sollen Forschungs- und Evaluationsprojekte bezüglich Gewalt gegen Frauen bzw. lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen/transgender-, queeren, neu-binären, intersexuellen und asexuellen Menschen gezielt gefördert werden, insbesondere die Dunkelfeldforschung. Darüber hinaus soll sich der Bezirk auf anderen Ebenen dafür einsetzen.


Begründung

Jede dritte Frau in Deutschland ist in ihrem Leben von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Im Jahr 2021 sind in Deutschland 330, in Berlin 18 Frauen gewaltsam getötet worden. Gerade in Konfliktsituationen wie bei einer Trennung oder Scheidung sind Frauen und Kinder einem besonderen Risiko ausgesetzt. Ein sicheres Berlin bedeutet, dass alle Berlinerinnen und Berliner in ihrem eigenen Zuhause vor Gewalt geschützt sind. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) verpflichtet Deutschland und damit auch Spandau wirksame Schutzmaßnahmen durchzusetzen. Der Bezirk tut schon viel in diesem Bereich, es gilt jedoch angesichts der nach wie vor hohen Zahlen bei partnerschaftlicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen in Spandau diese Bemühungen weiter zu verstärken.

 
 

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