Drucksache - 1143/XXI  

 
 
Betreff: Katastrophenschutz in Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90 / Die Grünen 
Verfasser:Kossok-Spieß / Sonnenberg-Westeson 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
31.01.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 18.01.2024
2. Version vom 12.02.2024
3. Version vom 12.02.2024

  1. Gibt es in Spandau eine Katastrophenschutzbeauftragte bzw. einen Katastrophenschutzbeauftragten, wie es in anderen Berliner Bezirken der Fall ist?

Antwort zu 1:

1.1      Wenn ja, wer ist das und seit wann?

Antwort zu 1.1:

Ja.
1.2    Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 1.2

Entfällt.

 

  1.            Hat das Bezirksamt Spandau einen Katastrophenstab, wie es in anderen Berliner Bezirken der Fall ist, der im Katastrophenfall die Leitung und Koordinierung der bezirklichen Aufgaben übernehmen kann?
    Antwort zu 2:
    Ja.

2.1   Wenn ja, seit wann?

Antwort zu 2.1:

Das Bezirksamt verfügt über die angesprochene Struktur, seitdem das Katastrophenschutzgesetz Berlin in Kraft getreten ist und einen solchen Stab vorschreibt. Zuletzt wurde dieses Gesetz 2021 den aktuellen Erfordernissen angepasst.

2.2    Wenn ja, wer gehört dem Stab an?
Antwort zu 2.2:

Dem Katastrophenschutzstab gehören zum einen die Fachämter und Serviceeinheiten zur Fachberatung an. Zum anderen verfügt der Stab über eine Leitung sowie über interne Strukturen, welche beispielsweise die Logistik oder die Lösung technischer Fragen (Telefondienste, PC-Arbeitsplätze etc.) sicherstellen.

2.3   Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 2.3:

Entfällt.

 

  1. Die Katastrophenschutzbehörden, zu denen auch das Bezirksamt gehört, treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung zur Bekämpfung von Katastrophen welche Maßnahmen wurden in Spandau getroffen?

Antwort zu 3.:

r die im Bezirk Spandau möglichen Szenarien wurde eine Risikoanalyse erstellt. Auf Grundlage dieser Risikoanalyse wurden bestimmte Szenarien näher betrachtet. Die erforderlichen Maßnahmen wurden in sog. Maßnahmenplänen festgeschrieben und durch das Bezirksamt beschlossen. Diese Maßnahmenpläne regeln die im jeweiligen Szenarien erforderlichen Erreichbarkeiten und Tätigkeiten. Maßnahmenpläne liegen insbesondere für die Szenarien Jodid-Tablettenausgabe im Fall eines kerntechnischen Unfalls, Kampfmittelfund mit erforderlicher Notunterbringung, Abarbeitung eines IKT-Sicherheitsvorfalls und eines IKT-Notfalls sowie für die Einrichtung und den Betrieb bezirklicher Notfallstätten (z.B. KatS-Leuchttürme und Notunterbringung) vor. Weitere auftretende Schadensereignisse werden im Bedarfsfall individuell durch den Katastrophenschutzstab geregelt, der dafür über die erforderlichen Befugnisse verfügt.

 

  1. Gibt es insbesondere Katastrophenschutzpläne sowie ereignisbezogene, objektbezogene Einsatzpläne und Pläne für die telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Dienstkräfte auch aerhalb der Dienstzeiten durch die Berliner Feuerwehr und die Polizei?

Antwort zu 4.:

Hinsichtlich der Planungen verweise ich auf die Antwort von Frage 3. Das Katastrophenschutzgesetz Berlin (KatSG Berlin) schreibt hinsichtlich der Erreichbarkeit vor, dass Katastrophenschutzbehörden eine ausreichende personelle Besetzung und die Erreichbarkeit auch außerhalb der Dienstzeit sicherzustellen haben (§12 KatSG Berlin). Auch aus diesem Grund wurde eine 24/7-Rufbereitschaft für die Beschäftigten der Geschäftsstelle Katastrophenschutz angeordnet. Die dort ständig erreichbaren Beschäftigten sind in der Lage, die Stabsräume entsprechend vorzubereiten, Nachalarmierungen durchzuführen bzw. kleinere Lagen, welche keine Indienstsetzung des Katastrophenschutzstabes erfordern, wie z.B. ein Kampfmittelfund mit überschaubarer Anzahl unterzubringender Personen, selbstständig unter Information der erforderlichen Personen im Hause abzuarbeiten.

4.1   Wenn ja, wie sehen diese aus?

Antwort zu 4.1:

Siehe Anwort zu 4.

4.2   Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 4.2:

Entfällt.

 

5. Werden die Pläne sowie Informationen regelmäßig überprüft und aktualisiert?

 Antwort zu 5.:

 Ja.

5.1   Wenn ja, wie oft?

Antwort zu 5.1:

Die Planungen werden regelmäßig sowie bei auftretenden personellen, rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen aktualisiert.

5.2   Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5.2.:

Entfällt.

5.3   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Links der bezirklichen Webseite zum Katastrophenschutz bezüglich der allgemeinen Informationen der Senatsverwaltung nicht mehr aktuell sind bzw. funktionieren (Stand 05.01.2024)?

Antwort zu 5.3.:

Auch die Internetseiten des bezirklichen Katastrophenschutzes werden regelmäßig aktualisiert. Der von Ihnen beobachtete Fehler lag darin, dass die zuständige Senatsverwaltung eine neue Internetseite veröffentlicht hat, die Bezirke jedoch nicht darüber informierte. Ihre Anregung wurde jedoch sofort aufgenommen und der Link auf der Internetseite angepasst.

 

  1. Sieht das Bezirksamt den Katastrophenschutz in Spandau soweit zuständig insgesamt gut aufgestellt?

Antwort zu 6.:

Ja.

6.1     Wenn ja, inwiefern?

Antwort zu 6.1:

Grundlage der Planungen ist wie in Frage 3 beschrieben die individuelle Risikoanalyse. Alle dort als sehr wahrscheinlich festgestellten Risiken wurden betrachtet und mit konkreten Planungen unterlegt. Im Katastrophenschutz ist es jedoch so, dass man sich nicht auf alle Eventualitäten konkret vorbereiten kann. Deshalb wurden die erforderlichen Strukturen geschaffen, um auch auf unvorhergesehene Ereignisse schnell und wirkungsvoll reagieren zu können.

6.2     Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 6.2:

Entfällt.

6.3     Wenn nein, wie und wann soll dies behoben werden?

Antwort zu 6.3.:

Entfällt.

6.4             Stellt der Bezirk gesondert Finanzmittel für den Katastrophenschutz bzw. die damit zusammenhängenden Aufgaben bereit und wenn ja, in welcher Höhe bzw. wie wird dies in Spandau im Rahmen des Haushaltes berücksichtigt?

Antwort zu 6.4.:

r die regelmäßig erforderlichen Ausgaben im Sinne des Katastrophenschutzes (technische Ausstattung, Ausstattung der bezirklichen Notfallstätten etc.) stehen haushaltsjährlich Mittel in Höhe von 20.000€ zur Verfügung. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass diese Mittel auskömmlich sind. Bei Bedarf können durch entsprechend begründete Mehrbedarfsanträge auch weitere Mittel beantragt werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen