Drucksache - 0828/XXI  

 
 
Betreff: Wir sorgen für Chancengleichheit und frühkindliche Bildung!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP 
Verfasser:Unger 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
05.07.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
Anfrage Drs. 0828/XXI Sprache
1. Version vom 19.07.2023

  1. Wie viele Kinder, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde und die noch nicht eingeschult wurden, leben derzeit in Spandau?

 

Antwort:

 

Im Kita-Jahr 2022/2023 mit Einschulung zum 01.08.2023 wurden insgesamt 269 Sprachfördergutscheine erstellt. Für das Kita-Jahr 2023/2024 mit Einschulung zum 01.08.2024 wurden bisher 216 Sprachfördergutscheine erstellt.

 

 

  1. Wie viele Sprachförderplätze gibt es in Spandauer Kindertageseinrichtungen?

 

Antwort:

 

Es gibt aktuell 12.323 Kitaplätze sowie 600 Plätze in der Kindertagespflege. Darüber hinaus gibt es 113 Plätze in vorschulischen Sprachfördergruppen sowie 50 Plätze in Früher Bildung vor Ort (FBO) und ca. 20 Plätze in Projekten („Early Bird“ und „Fit für die Schule“) in Spandau.

 

Alle Spandauer Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen arbeiten nach dem Berliner Bildungsprogramm und räumen dem Thema Sprachbildung und Sprachförderung einen großen Stellenwert ein. Insofern ist jeder Betreuungsplatz in einer Spandauer Kindertageseinrichtung ein Sprachförderplatz.

 

 

  1. Wie viele dieser Sprachförderplätze werden von den Spandauer Kitas des Kita-Eigenbetriebs im Bezirk angeboten, wie viele über freie Träger?

 

Antwort:

 

Der Kita-Eigenbetrieb Nordwest hat im Bezirk Spandau 23 Kitas mit insgesamt 3.021 Betreuungsplätzen.  Alle anderen Sprachförderplätze bzw. Betreuungsplätze werden über freie Träger angeboten.

 

  1. Wie viele freie Kita-Plätze mit und ohne Sprachförderung gibt es derzeit in Spandau?

 

 

Antwort:

 

Es gibt derzeit keine freien Kitaplätze in Spandau.

 

 

  1. Wie viel Prozent der vor der Einschulung stehenden Kinder nahmen in den vergangenen drei Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils nicht an den Einschulungsuntersuchung teil?

 

Antwort:

 

Eine prozentuale Einschätzung liegt dem Jugendamt nicht vor. Die Einschulungs-untersuchungen erfolgen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Gesundheitsamt.

 

  1. Bei wie vielen in Spandauer lebenden Kindern wurden in den vergangenen drei Jahren jeweils ein Sprachförderbedarf festgestellt?

 

Antwort:

 

Im Kita-Jahr 2022/2023 mit Einschulung zum 01.08.2023 wurden insgesamt 269 Sprachfördergutscheine erstellt. Für das Kita-Jahr 2023/2024 mit Einschulung zum 01.08.2024 wurden bisher 216 Sprachfördergutscheine erstellt.

 

  1. Wie viel Prozent dieser Kinder haben anschließend an der verpflichtenden Sprachförderung in einer Kita teilgenommen? Wie viele davon in einer Spandauer Kindertageseinrichtung?

 

 

Antwort:

Im Durchschnitt nehmen ungefähr 2/3 der Kinder mit einem festgestellten Sprachförderbedarf an einer Sprachförderung in einer Kindertagesstätte oder in einer vorschulischen Sprachförderung teil.

 

  1. Bei wie vielen Kindern erfolgte eine Rückstellung aufgrund fehlender Kompetenzen des Kindes?

 

Antwort:

 

Dem Jugendamt liegen hierzu keine Daten vor. Die Schulrückstellungen liegen in der Verantwortung des Schulamtes.

 

 

  1. Bei wie viel Prozent der in Frage 10 genannten Kinder konnte durch die Sprachfördermaßnahme das Sprachdefizit ausgeglichen werden?

 

Antwort:

 

Prozentual gibt es hierfür keine Erfassung. Jedes Kind, welches an einer Sprachförder-maßnahme teilnimmt, profitiert schon nach wenigen Wochen von der Förderung in einer Sprachfördermaßnahme.

 

  1. Wie viele Kinder mit Sprachförderbedarf haben nach Feststellung des Sprachförderbedarfs nicht an einer Sprachförderung in einer Kita teilgenommen?

 

Antwort:

 

Zur Einschulung am 01.08.2023 haben von insgesamt 269 Kindern mit einem Sprachfördergutschein 73 Kinder nicht an einer Sprachförderung teilgenommen.

 

  1. Wie geht das Bezirksamt vor, falls Eltern ihre Kinder trotz festgestelltem Sprachförderbedarf nicht in einer Kita mit Sprachförderung anmelden?

 

Antwort:

 

Dem Jugendamt liegen keine Informationen über die Anmeldungen von Eltern (ob mit oder ohne festgestellten Sprachförderbedarf) in den einzelnen Einrichtungen vor.

 

  1. Hilft das Bezirksamt den Betroffenen bei der Suche nach geeigneten Kita-Plätzen?
    Falls ja, bei wie viel Prozent der betroffenen Kinder war dies in den vergangenen drei Jahren erfolgreich?

 

Antwort:

 

Bei der Sprachstandsfeststellung im Sprachberaterteam Spandau wird mit der Familie, soweit sie damit einverstanden ist, und wenn für die Kinder ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, ein Bogen zur Betreuungsplatzsuche ausgefüllt und der Kita-Koordination im Fachdienst Frühkindliche Bildung weitergeleitet. Diese Kinder werden auf die interne Bedarfsliste aufgenommen. Sobald ein freier Platz von einer Kita, Kindertagespflege oder vorschulischen Sprachfördergruppe gemeldet wird, werden die Daten der Familie zur Kontaktaufnahme an die jeweilige Bildungseinrichtung weitergegeben.

Die Familien werden vom jeweiligen Träger eingeladen und es wird ein Betreuungsvertrag mit der Familie für das entsprechende Kind abgeschlossen.

Bis zu einer erfolgreichen Vermittlung bleiben die Familien auf der internen Bedarfsliste. Eltern können sich auch direkt an das Team der Kita-Koordination wenden, um auf die interne Bedarfsliste aufgenommen zu werden und eine Beratung zur Kitaplatzsuche zu erhalten. Hierfür gibt es eine telefonische Hotline und regelmäßige Sprechstunden. Auch per E-Mail gehen Anfragen zur Kitaplatzsuche ein und werden vom Fachdienst Frühkindliche Bildung beantwortet. Die Kontaktdaten erhalten die Familien u.a. bei der Sprachstandsfeststellung vom Sprachberater-Team, auf der Homepage des Bezirksamtes oder in den Kindertageseinrichtungen, Familienzentren und Beratungsstellen in Spandau.

 

Eine Vermittlungsquote wird statistisch nicht erhoben.

 

  1. Wie viele Tage vergehen durchschnittlich, bis Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf vom Tage der Einschulungsuntersuchung an betrachtet ihren ersten Tag in einer Kindertageseinrichtung mit Sprachförderung verbringen?

 

Antwort:

Da es keine Mitteilung über die erfolgte Einschulungsuntersuchung gibt, kann der Zeitraum nicht genannt werden.

 

 

  1. Wie wird die Anwesenheit der Kinder mit Sprachförderbedarf in der Kindertagesstätte (KiTa) kontrolliert? Welche Folgen hat ein andauerndes Fernbleiben?

 

Antwort:

 

Jede KiTa hat ein eigenes System die Anwesenheit der Kinder in ihrer Einrichtung zu kontrollieren.

Gemäß § 4 Abs. 11 VOKitaFöG sind die Kitaträger „verpflichtet, das Jugendamt ab dem zehnten Tage der unentschuldigten Nichtteilnahme an der Förderung zu informieren.“ Gleiches gilt auch für andere Fälle der längerfristigen Nicht- oder nur teilweisen Nutzung der finanzierten Förderung. Unter einer längerfristigen Nichtnutzung ist ein entschuldigtes (nachvollziehbar begründetes) Fehlen zu verstehen, das länger als sieben Wochen andauert.

Gem. § 55 Abs. 2 SchulG weist auf die verpflichtende Teilnahme der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf hin. Die Verantwortung liegt hierbei bei den Eltern.

Die „vorschulische Sprachförderung wird im Auftrag der Schule und unter schulischer Aufsicht in Tageseinrichtungen der Jugendhilfe durchgeführt“.

 

 

  1. Wie viele Bußgelder hat das Bezirksamt in den Jahren 2020, 2021, 2022 und im laufenden Jahr ausgesprochen, weil Eltern ihre Kinder trotz festgestelltem Sprachförderbedarf in keiner KiTa angemeldet haben?

 

Antwort:

 

Es wurden keine Bußgelder erhoben, da eine Zuweisung von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf und ohne Kitaplatz durch das Schulamt nicht erfolgt und nicht erfolgen kann. Es gibt keinen Zugriff durch den Bezirk oder durch das Schulamt auf die Plätze bei den Trägern der freien Jugendhilfe oder dem Kita-Eigenbetrieb.

 

  1. Wie viel Prozent der betroffenen Eltern haben ihr Kind nach Ausstellung eines Bußgeldbescheids ihr Kind in einer KiTa mit Sprachförderplätzen angemeldet?

 

 

Antwort:

 

Siehe Antwort 15; es wurden keine Bußgelder erhoben.

 

  1. Wie viele „Sprach-Kitas“ im Sinne des KiTa-Qualitätsgesetz gibt es in Spandau?

 

Antwort:

 

Im aktuellen Förderzeitraum gibt es in Spandau 28 Sprach-Kitas, die an dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teilnehmen. Aktuell erfolgt das Antragsverfahren für den nächsten Förderzeitraum über das KiTa-Qualitätsgesetz

 

  1. Wie viele Plätze bieten diese Kindertagesstätten an?

 

Antwort:

 

Die Sprach-Kitas bieten in Spandau 2.906 Betreuungsplätze an.

 

 

  1. Wie viele neue Sprachförderplätze werden in den kommenden Jahren in Spandau entstehen?

 

Antwort:

 

Aktuell liegen für den Herbst 2 Anträge für neue vorschulische Sprachfördergruppen von freien Trägern für den Bezirk Spandau vor. Pro Standort sind jeweils 2 Gruppen mit 12 bis 15 Kindern geplant.

Zwei weitere Projekte im Bereich vorschulische Sprachfördergruppen sind noch in der Planungsphase. Hierbei soll es um eine bzw. zwei neue Gruppen mit jeweils 12 bis 15 Kindern gehen.

 

Es gibt 8 Neubau- oder Erweiterungsbauvorhaben von freien Trägern und dem Eigenbetrieb Nordwest mit insgesamt ca. 800 neuen Betreuungsplätzen in der Kindertagesbetreuung.

 

  1. lt das Bezirksamt das Angebot an KiTa-Plätzen mit und ohne Sprachförderung im Bezirk für ausreichend?

 

 

Antwort:

 

Der aktuelle Förderatlas 2023 zeigt für Spandau in allen Bezirksregionen einen prognostisch steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen. Weitere Kita Neu- und Erweiterungsbauten werden geplant (siehe Antwort Frage 19).

 

 

 

Berlin-Spandau, den 13.07.2023

 

 

 

Tanja Franzke

Bezirksstadträtin

 

 
 

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