Drucksache - 0433/XXI
Schlussbericht
Fehlerhafte Abstellungen von E-Scootern erfolgen im gesamten Bezirk in erheblicher Anzahl. Im Rahmen der normalen Bestreifung werden falsch abgestellte E-Scooter umgehend an die Anbieter übermittelt, die diese dann in der Regel in der gesetzten Frist entfernen. Da jedoch keine Nutzerdaten zur Verfügung gestellt werden und auch keine Gebührenregelung im Land zur Durchsetzung von Umsetzungskosten existiert, ist eine nutzerbezogene Ahndung durch das Ordnungsamt nicht durchsetzbar.
Berlin-Spandau, 29. März 2023
Dr. Carola Brückner Gregor Kempert Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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