Drucksache - 0367/XXI  

 
 
Betreff: Umbenennung der Carossastraße in Minna-Villain-Straße prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:mehrere InitiatorenBezirksamt
Verfasser:BzStR Schatz 
Drucksache-Art:Gemeinsamer AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:Die Linke
   Tierschutzpartei
   Wieczorek-Hahn, Elmas (fraktionslos)
   Hofmann, Jens (fraktionslos)
   BzStR Schatz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.09.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
31.01.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
2. Version vom 30.01.2024

1

 

Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes vom 20.10.2023

Eingang im BVV-Büro: 23.10.2023

 

1. Zwischenbericht

 

 

Umbenennung der Carossastraße in Minna-Villain-Straße prüfen

 

 

Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 07.09.2022

zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, Tierschutzpartei, Bezv. Elmas Wieczorek Hahn (fraktionslos) und Bezv. Jens Hofmann (fraktionslos) vom 25.08.2022, Drucksache Nr. 0367/XXI

 

Das Bezirksamt hat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wunschgemäß geprüft. Die Prüfung ist abgeschlossen.

Die Umbenennung der Carossastraße in Minna-Villain-Straße kann durchgeführt werden. Der Name Minna-Villain-Straße ist im Land Berlin bisher nicht vorhanden. Die Abfrage im Land Berlin bei den anderen Bezirksämtern hat ergeben, dass es keine gleich benannten Straßen oder Plätze gibt und keine gleichlautenden Um- bzw. Benennungsabsichten bestehen.

In 10 Verwaltungsbezirken existieren keine Straßen- oder Platznamen, welche in ihrer Schreibweise oder Aussprache dem Vorschlag ähnlich sind. Im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es eine Minna-Todenhagen-Straße.

Die Umbenennung kann dennoch erfolgen, weil ein Gleichklang zum vorgesehenen Namen nicht gegeben ist, auch, weil dieser Französisch ausgesprochen wird.

Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht gibt es ebenfalls keine Bedenken.

Bisher gibt es dort noch keine Anwohner.

 

Rechtsgrundlagen

Ausführungsvorschriften zu § 5 Berliner Straßengesetz (AV Umbenennung)

Umbenennungen sind nur zulässig: [....]

2 c)

[...] sofern die Straßen nach aktiven Gegnern der Demokratie und zugleich geistigpolitischen Wegbereitern und Verfechtern der nationalsozialistischen Ideologie und Gewaltherrschaft (...) benannt wurden."

3 c) „[...] Frauen soll verstärkt Berücksichtigung finden."

Gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) und der Ausführungsvorschriften zu § 5 BerlStrG (AV Benennung) kann die Benennung der Carossastraße in Minna-Villain-Straße somit erfolgen.

Gemäß Satz 4.3 der AV Benennung hat die Bekanntgabe der Benennung als Allgemeinverfügung im Amtsblatt für Berlin mindestens drei Monate vor Erlangung der Wirksamkeit zu erfolgen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß Anlage zur Geschäftsordnung, Punkt 2 („Be- und Umbenennung von Straßen“) um weitere Veranlassung.

 

 

Berlin-Spandau, den 20.10.2023

 

Bewig        Schatz

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

 

Antrag der Fraktion der Fraktionen Die Linke und Tierschutzpartei sowie der fraktionslosen Bezirksverordneten Elmas Wieczorek-Hahn und Jens Hofmann zur 009/XXI (BVV) am 07.09.2022:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Carossastraße in Minna-Villain-Straße umbenannt werden kann.

 

Lars Leschewitz, Fraktionsvorsitzender

Aida Spiegeler Castañeda, Fraktionsvorsitzende

Elmas Wieczorek-Hahn, fraktionslose Bezv.

Jens Hofmann, fraktionsloser Bezv.

 

Der Antrag wurde bei 5 Enthaltungen angenommen.

 
 

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