Drucksache - 0367/XXI
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Vorlage – zur Kenntnisnahme – des Bezirksamtes vom 20.10.2023 Eingang im BVV-Büro: 23.10.2023
1. Zwischenbericht
Umbenennung der Carossastraße in Minna-Villain-Straße prüfen
Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 07.09.2022 zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, Tierschutzpartei, Bezv. Elmas Wieczorek Hahn (fraktionslos) und Bezv. Jens Hofmann (fraktionslos) vom 25.08.2022, Drucksache Nr. 0367/XXI Das Bezirksamt hat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wunschgemäß geprüft. Die Prüfung ist abgeschlossen. Die Umbenennung der Carossastraße in Minna-Villain-Straße kann durchgeführt werden. Der Name Minna-Villain-Straße ist im Land Berlin bisher nicht vorhanden. Die Abfrage im Land Berlin bei den anderen Bezirksämtern hat ergeben, dass es keine gleich benannten Straßen oder Plätze gibt und keine gleichlautenden Um- bzw. Benennungsabsichten bestehen. In 10 Verwaltungsbezirken existieren keine Straßen- oder Platznamen, welche in ihrer Schreibweise oder Aussprache dem Vorschlag ähnlich sind. Im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es eine Minna-Todenhagen-Straße. Die Umbenennung kann dennoch erfolgen, weil ein Gleichklang zum vorgesehenen Namen nicht gegeben ist, auch, weil dieser Französisch ausgesprochen wird. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht gibt es ebenfalls keine Bedenken. Bisher gibt es dort noch keine Anwohner.
Rechtsgrundlagen Ausführungsvorschriften zu § 5 Berliner Straßengesetz (AV Umbenennung) Umbenennungen sind nur zulässig: [....] 2 c) „[...] sofern die Straßen nach aktiven Gegnern der Demokratie und zugleich geistigpolitischen Wegbereitern und Verfechtern der nationalsozialistischen Ideologie und Gewaltherrschaft (...) benannt wurden." 3 c) „[...] Frauen soll verstärkt Berücksichtigung finden." Gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) und der Ausführungsvorschriften zu § 5 BerlStrG (AV Benennung) kann die Benennung der Carossastraße in Minna-Villain-Straße somit erfolgen. Gemäß Satz 4.3 der AV Benennung hat die Bekanntgabe der Benennung als Allgemeinverfügung im Amtsblatt für Berlin mindestens drei Monate vor Erlangung der Wirksamkeit zu erfolgen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß Anlage zur Geschäftsordnung, Punkt 2 („Be- und Umbenennung von Straßen“) um weitere Veranlassung.
Berlin-Spandau, den 20.10.2023
Bewig Schatz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Antrag der Fraktion der Fraktionen Die Linke und Tierschutzpartei sowie der fraktionslosen Bezirksverordneten Elmas Wieczorek-Hahn und Jens Hofmann zur 009/XXI (BVV) am 07.09.2022:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Carossastraße in Minna-Villain-Straße umbenannt werden kann.
Lars Leschewitz, Fraktionsvorsitzender Aida Spiegeler Castañeda, Fraktionsvorsitzende Elmas Wieczorek-Hahn, fraktionslose Bezv. Jens Hofmann, fraktionsloser Bezv.
Der Antrag wurde bei 5 Enthaltungen angenommen. |
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