Drucksache - 0263/XXI  

 
 
Betreff: Änderung des Einschulungsbereiches der Birken-Grundschule zum Schuljahr 2022/23
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:stellv. BzBm Bewig 
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 Straßenbereich Tabelle zu Drs. 0263/XXI Schuleinzugsbereich Birken-GS
Anlage 2 Straßenbereich Karte zu Drs. 0263-XXI Einzugsbereich Birken-GS

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVG) über den Beschluss des Bezirksamtes vom 03.05.2022.

 

Anlagen: Tabellarische Aufstellung der statistischen Blöcke sowie der Straßen mit Hausnummern (Anlage 1)

 Kartenausschnitt ohne Maßstab (Anlage 2)

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.05.2022 beschlossen, für die Birken-Grundschule (Berliner Schulnummer – BSN – 05G30) einen erweiterten Einschulungsbereich unter Berücksichtigung der in Anlage 1 tabellarisch aufgelisteten Blöcke sowie Straßen mit Hausnummern festzulegen. Der Einschulungsbereich umfasst das schwarz umrandete Gebiet in dem als Anlage 2 beigefügten Kartenauszug.

 

 

Begründung:

I. Ausgangslage

Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) des Senats von Berlin wurde für die Birken-Grundschule ein Schulergänzungsbau in Modulbauweise (MEB) geplant und realisiert. Der Ergänzungsbau umfasst 16 allgemeine Unterrichtsräume und wurde im Herbst 2021 an die Schule übergeben.

Die Schule wird mit diesem Ergänzungsbau zum Schuljahr 2022/23 um einen Grundschulzug (1 Zug = 144 Plätze in den Klassenstufen 1 bis 6) erweitert und kann dann 4-zügig organisiert werden.

Aufgrund der Erhöhung der Kapazität der Birken-Grundschule ist eine Erweiterung des Einschulungsbereiches möglich, sodass die benachbarte Lynar-Grundschule entlastet werden kann.

 

 

II. Rechtliche Rahmenbedingungen

Einschulungsbereiche für die Grundschulen werden gemäß § 55a Absatz 1 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) in Verbindung mit § 109 Absatz 2 SchulG für jede Grundschule von den Bezirken festgelegt.

Bei der Festlegung der Einschulungsbereiche ist das Prinzip der örtlichen Nähe zum Wohnort (vgl. § 55 a Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 41 Absatz 5 SchulG) und der Grundsatz altersangemessener Schulwege zu beachten (vgl. § 54  Absatz 4 Satz 2 SchulG bei Bildung gemeinsamer Einschulungsbereiche).

Die Schulkonferenz einer Schule ist nach § 76 Abs. 3 Nr. 6 SchulG anzuhören vor wichtigen die Schule betreffenden Entscheidungen der zuständigen Schulbehörde über Schulentwicklungsplanung und Schulwegsicherung sowie vor Bildung und Änderung von Schuleinzugsbereichen (…).

Der Bezirksschulbeirat (BSB) ist nach § 111 Absatz 3 SchulG vom Bezirksamt u.a. in folgender Angelegenheit zu hören:

1. Schulentwicklungsplanung im Bezirk,

(…)

3. Festlegung und Veränderung von Einschulungsbezirken“.

Im Sinne dieser beiden Punkte ist auch die Festlegung eines Einschulungsbereiches als Teil der Schulentwicklungsplanung des Bezirks zu sehen. Es besteht daher ein Rechtsanspruch des BSB auf Anhörung.

III. Vorliegen der Voraussetzungen zur Änderung des Einschulungsbereiches der Birken-Grundschule

Unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten ist festzustellen, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Änderung des Einschulungsbereiches der Birken-Grundschule gegeben sind.

Das Bezirksamt hat am 30.11.2021 die Änderung des Einschulungsbereiches der Birken-Grundschule zum Schuljahr 2022/23 grundsätzlich beschlossen.

Gemeinsam mit der Birken-Grundschule sowie der benachbarten, von der Änderung des Einschulungsbereiches betroffenen Lynar-Grundschule hat das bezirkliche Schulamt aufgrund des Bezirksamtsbeschlusses unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und altersangemessener Schulwege die Änderung des Einschulungsbereichs der Birken-Grundschule abgestimmt.

Anhörung der Schulkonferenzen nach § 76 Abs. 3 Nr. 6 SchulG

Die gemäß § 76 Absatz 3 Nummer 6 SchulG erforderlichen Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen der Birken-Grundschule und der Lynar-Grundschule haben stattgefunden.

Die Schulkonferenzen beider Grundschulen haben ein positives Votum bezüglich des Änderungsvorschlags abgegeben.

Anhörung des Bezirksschulbeirates nach § 111 Abs. 3 Nr. 3 SchulG

Das gemäß § 111 Absatz 3 Nr. 3 SchulG erforderliche Anhörungsverfahren des Bezirksschulbeirats hat ebenfalls stattgefunden. Im Rahmen der Anhörung hat der BSB keine Einwände gegen die Änderung des Einschulungsbereiches der Birken-Grundschule vorgetragen und der Festlegung des ESB einstimmig zugestimmt.

Das Bezirksamt hat die Festlegung des mit beiden Grundschulen abgestimmten Einschulungsbereiches in seiner Sitzung am 03.05.2022 beschlossen.

Die Änderungen in den bisher festgelegten Einschulungsbereichen wurden dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am 09.05.2022 mitgeteilt. Dieses informiert das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, damit dort die erforderlichen Datensätze der gemeldeten und zum Schuljahr 2023/24 schulpflichtig werdenden Kinder rechtzeitig den Schulämtern übermittelt werden können.

 

IV. Unterrichtung der BVV

Die BVV ist gemäß § 15 BezVwG vom Bezirksamt rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben zu unterrichten; sie hat jedoch bei der Festlegung von Einschulungsbereichen kein Entscheidungsrecht.

V. Rechtsgrundlagen:

Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.03.2022 (GVBl. S. 154)

 

 

Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982)



 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen