Drucksache - 0261/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Spandau 3
Frau Anke Christoph Zörgiebelweg 15, 13591 Berlin
Begründung Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) führen das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz durch. Sie werden in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis berufen und sind ehrenamtlich tätig.
Nach § 3 (1) Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Schiedsperson für jeden Schiedsamtsbezirk für fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson Anke Christoph endete mit Ablauf des 17.05.2022, sie ist gemäß § 3 (3) BlnSchAG weiter tätig bis zum Amtsantritt der neuen Schiedsperson. Das Wahlamt der Bezirksverwaltung Spandau hatte nach § 3 (2) BlnSchAG die Wahl bekannt gemacht. Für den Schiedsamtsbezirk 3 erfolgte am 01.03.2022 die Pressemitteilung https://www.berlin.de/ba-spandau/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1181215.php gemeinsam mit dem Schiedsamtsbezirk 1 mit dem Aufruf, dass sich interessierte Personen für das Schiedsamt bewerben können. Es gingen vier Bewerbungen ein. Die Bewerbergespräche wurden vom Ältestenrat am 02.05.2022 mit allen Bewerberinnen und Bewerbern für den Schiedsamtsbezirk durchgeführt.
Die Schiedsamtsbezirke werden durch die Bezirksverwaltungen festgesetzt. Seit dem 01.01.2020 bestehen drei Schiedsamtsbezirke im Bezirk Spandau: Der Schiedsamtsbezirk Spandau 3 umfasst die Postleitzahlbereiche 13585, 13587, 13599, 13627 und 13629.
Rechtsgrundlage Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) vom 7. April 1994 (GVBl. 1994, 109) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.03.2014 (GVBl. S. 70). |
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