Drucksache - 0261/XXI  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Spandau 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV Vorsteherin Bittroff 
Verfasser:Bittroff 
Drucksache-Art:Dringlichkeitsantrag - zur Wahl -Dringlichkeitsantrag - zur Wahl -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.05.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin (Generationen BVV) gewählt     

Sachverhalt

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes r die Dauer von nf Jahren zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Spandau 3

 

Frau Anke Christoph

rgiebelweg 15, 13591 Berlin

 

Begründung

Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) führen das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz durch. Sie werden in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis berufen und sind ehrenamtlich tätig.

 

Nach § 3 (1) Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Schiedsperson für jeden Schiedsamtsbezirk für fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson Anke Christoph endete mit Ablauf des 17.05.2022, sie ist gemäß § 3 (3) BlnSchAG weiter tätig bis zum Amtsantritt der neuen Schiedsperson.

Das Wahlamt der Bezirksverwaltung Spandau hatte nach § 3 (2) BlnSchAG die Wahl bekannt gemacht. r den Schiedsamtsbezirk 3 erfolgte am 01.03.2022 die Pressemitteilung https://www.berlin.de/ba-spandau/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1181215.php gemeinsam mit dem Schiedsamtsbezirk 1 mit dem Aufruf, dass sich interessierte Personen für das Schiedsamt bewerben können. Es gingen vier Bewerbungen ein. Die Bewerbergespräche wurden vom Ältestenrat am 02.05.2022 mit allen Bewerberinnen und Bewerbern für den Schiedsamtsbezirk durchgeführt.

 

Die Schiedsamtsbezirke werden durch die Bezirksverwaltungen festgesetzt. Seit dem 01.01.2020 bestehen drei Schiedsamtsbezirke im Bezirk Spandau: Der Schiedsamtsbezirk Spandau 3 umfasst die Postleitzahlbereiche 13585, 13587, 13599, 13627 und 13629.

 

Rechtsgrundlage

Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) vom 7. April 1994 (GVBl. 1994, 109) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.03.2014 (GVBl. S. 70).

 
 

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