Drucksache - 0257/XXI  

 
 
Betreff: Vorzeitiges Ende des Amts als Bürgerdeputierte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV Vorsteherin Bittroff 
Verfasser:Bittroff 
Drucksache-Art:FeststellungFeststellung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.05.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin (Generationen BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt nach § 17 (2) ihrer Geschäftsordnung fest, dass das Amt von Frau Christel Westenberger als Bürgerdeputierte im Ausschuss Gesundheit mit dem 12.04.2022 beendet ist.

 

Begründung

Frau Christel Westenberger hat mit Schreiben vom 12.04.2022 erklärt, die Wahl zur Bürgerdeputierten im Ausschuss Gesundheit nicht anzunehmen. Diese Erklärung entspricht einem Verzicht nach § 24 (1) a) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).

Zuständig für die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer/s Bürgerdeputierten beendet ist, ist die Bezirksverordnetenversammlung nach § 16 (2) b) BezVG in Verbindung mit § 25 (1) BezVG.

 

Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982, 1239).

 
 

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