Drucksache - 0252/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 32 (2) 2. Gliederungspunkt Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) für die Dauer der XXI. Wahlperiode auf Vorschlag der Vereine, die in die von der für Integration zuständigen Senatsverwaltung zu führende Liste eingetragen sind, sechs Bürgerdeputierte in den Ausschuss für Partizipation und Integration.
Es sind vorgeschlagen:
Frau Arent, Lena Frau Asaad, Kurdistan Herr Bozkurt, Musa Frau Karakus, Nergiz Herr Kazmarek, Gert Frau Pavlova, Kateryna Herr Dr. Safi, Gul-Rahim Herr Yasar, Mehmet
Begründung Nach dem Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin vom 5. Juli 2021 bestellt die Bezirksverordnetenversammlung einen Ausschuss für Partizipation und Integration. Ihm gehören neun Bezirksverordnete und sechs Bürgerdeputierte an. Die Mehrheit der Bürgerdeputierten soll von Personen mit Migrationsgeschichte gebildet werden. Die Bürgerdeputierten sind auf Vorschlag der Vereine, die in die von der für Integration zuständigen Senatsverwaltung zu führende Liste eingetragen sind, von der Bezirksverordnetenversammlung zu wählen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber wurden von Vereinen vorgeschlagen, die in der Öffentlichen Liste des Senats eingetragen sind. Damit erfüllen alle Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzung für die Wahl.
Der Ausschuss für Partizipation und Integration ist bei allen Erörterungen und Beschlussfassungen der Bezirksverordnetenversammlung anzuhören, die nicht nur unerhebliche Auswirkungen auf die Partizipation, Integration und gleichberechtigte Teilhabe der Personen mit Migrationsgeschichte im Sinne des § 3 (1) PartMigG haben. Er ist Pflichtausschuss nach § 9 (1) Satz 1 BezVG.
Gemäß § 21 (1) Satz 3 Bezirksverwaltungsgesetz sollen die sich bewerbenden Personen die Vielfalt der Menschen mit Migrationsgeschichte im Sinne des § 3 Absatz 1 des Partizipationsgesetzes vom 5. Juli 2021 im Bezirk hinreichend abbilden. Dazu gehören gem. § 3 des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (PartMigG) u.a. die sprachliche, religiöse, weltanschauliche und kulturelle Vielfalt.
Verfahren Das Bezirksamt Spandau hatte mittels Aufruf an die im Bezirk Spandau bekannten Träger der Integrationsarbeit sowie durch wiederholt in der Presse abgedrucktem Aufruf vom 25.01.2022 (siehe unter https://www.berlin.de/ba-spandau/aktuelles/pressemitteilungen/2022/ pressemitteilung.1170674.php) bis zum 06. Februar 2022 um Bewerbungen für die Aufgaben als Bürgerdeputierte im Ausschuss für Partizipation und Integration geworben und wegen geringen Rücklaufs die Frist bis zum 10. April 2022 verlängert. Die zunächst eingegangenen zwölf Bewerbungen entsprachen nicht durchgängig der Anforderung nach § 32 (2) Satz 2 BezVG (Vorschlag von den Vereinen, die in die von der für Integration zuständigen Senatsverwaltung zu führenden Liste eingetragen sind). Das BA konnte in Gesprächen mit den Vereinen erreichen, dass nachträglich zusätzliche Bewerber vorgeschlagen wurden. Denn nur mit sechs gewählten Bürgerdeputierten sowie sechs stellvertretenden Bürgerdeputierten (s. Drs. 0253/XXI) ist der Ausschuss für Partizipation und Integration vollzählig und darf konstituiert werden.
Die Listen für die Wahlen zu Bürgerdeputierten (Drs. 0252/XXI) sowie stellvertretenden Bürgerdeputierten (Drs. 0253/XXI) für den Ausschuss für Partizipation und Integration umfassen insgesamt 13 Personen.
Hinweise Zu wählen sind gemäß § 32 (2) Nr. 2 BezVG sechs Bürgerdeputierte sowie sechs stellvertretende Bürgerdeputierte (siehe Drs. 0253/XXI). § 21 (1) BezVG weicht den konkreteren Vorgaben des § 32 BezVG: Es erfolgen deshalb getrennte Wahlgänge für die Wahlen zu den Bürgerdeputierten und ihren Stellvertretern, weil einige Bewerber ausschließlich als Bürgerdeputierte und einige ausschließlich als stellvertretende Bürgerdeputierte kandidieren möchten.
Die Auflistung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt in alphabetischer Reihenfolge ihrer Hauptnahmen. Unberücksichtigt bleibt die Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Kurzvorstellungen aller Kandidatinnen und Kandidaten werden an die Bezirksverordneten mit der Einladung zur 7. Sitzung der BVV Spandau (007/XXI (BVV)) als Anlage versandt.
Die Wahl erfolgt mit nicht personenbezogenen Stimmzetteln in geheimer Abstimmung. Jeder Bezirksverordnete kann bis zu sechs Kreuze vergeben. Gewählt sind die sechs stimmenbesten Bewerber, die zugleich mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen können.
Rechtsgrundlagen Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842) zusammen mit dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 28. Februar 2001 (GVBl. S. 61) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982, 1239) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134) zuletzt geändert durch Gesetzes vom 27.08.2021 (GVBl. S. 995). |
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