Drucksache - 0240/XXI
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Seniorenveranstaltungen, hier insbesondere Tanzveranstaltungen, die in Verantwortung des Stadtrats für Soziales und Bürgerdienste fallen, künftig die Gema-Gebühren hälftig bezuschusst werden.
Begründung Eine Seniorentanzveranstaltung stellt In jeder Beziehung für die Teilnehmer ein ganzheitlich „gesundes“ Erleben dar. Finanzielle Aufwendungen sind gering, werden in der „freien Wirtschaft“ nicht angeboten, sind für den Bewegungsapparat, der speziell bei Älteren im besonderen Maße lädiert ist, ein hervorragendes ergänzendes Training. Kostensteigerungen im Allgemeinen und aktuell im Besonderen sind zu vermeiden, der Eintritt darf nicht kostendeckend kalkuliert werden. Eine Beitragsminderung zum Zwecke der Volksgesundheit kann auch als ein Dankeschön an die Senioren gelten. |
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Bezirksamt Spandau
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