Drucksache - 2367/XX  

 
 
Betreff: Ordnungswidrigkeiten E-Scooter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtCDU
Verfasser:Meißner 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.06.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via BigBlueButton (Videositzung) schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
2367_XX Antwort vom 07.07.2021

  1. Handelt es sich beim Abstellen sog. E-Scooter auf Fußgängerwegen - wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden - und in Grünanlagen um eine Ordnungswidrigkeit?
     
  2. Wenn ja, wer ist für die Verfolgung von entsprechenden Ordnungswidrigkeiten zuständig?
     
  3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im Bezirk Spandau in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund falsch abgestellter sog. E-Scooter gefertigt?
     
  4. Konnten Schwerpunkte festgestellt werden?
     
  5. Hat das Ordnungsamt eine Konzeption zur Verhinderung bzw. Verfolgung entsprechender Ordnungswidrigkeiten erstellt?
     
  6. Wie gedenkt das Spandauer Ordnungsamt künftig mit ordnungswidrig abgestellten sog. E-Scootern umzugehen?

 

 
 

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