Drucksache - 2297/XX  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit im Hohenzollernring wieder herstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion 
Verfasser:Leschewitz, L. 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.05.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via Big Blue Button (Videokonferenz) überwiesen     
Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur Entscheidung
15.03.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur vertagt   
10.05.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur (außerord.) zurückgezogen   
Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 04.03.2022
2. Version vom 04.03.2022

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Status des Hohenzollernring zwischen Streitstraße und Klinkeplatz/Schönwalder Straße als vorfahrtsberechtigte Straße wieder aufzuheben und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einzuführen.

 

Begründung

Entlang des Hohenzollernringes zwischen Streitstraße und Klinkeplatz /Schönwalder Straße wächst permanent das Verkehrsaufkommen von morgens ab 5 Uhr bis zum Abend. Für die Bewohner im Hohenzollernring und in den abzweigenden Straßen nach rechts ins Wohngebiet Wansdorfer Steig, Grafenwalder Weg und Schnepfenreuter Weg wächst somit auch ständig die Lärmbelästigung.
Die in der Vergangenheit vermutete/geglaubte Entzerrung der Verkehrsströme im Hohenzollernring  durch den Ausbau des parallel entfernt verlaufenden Askanierrings brachte bis heute keine Entlastung. Diese breite Straße wird wenig genutzt.

Durch die diversen Neubaugebiete in der Wasserstadt, Mertensstraße, Carossaquartier nimmt der Individualverkehr weiter zu und führt auch über den Hohenzollernring.
Der Hohenzollernring war bis vor 2014 keine vorfahrtsberechtigte Straße, es galt rechts vor links, wodurch das Tempo gedrosselt wurde und ein Einbiegen in den Hohenzollernring von den Nebenstraßen immer leicht möglich war. Seit der Änderung der Vorfahrt zur vorfahrtsberechtigten Straße herrscht schnelles Fahren vor und ermöglicht ein Einbiegen von den Nebenstraßen her nur erschwert. Auch das Überqueren der Straße als Fußgänger ist schwieriger geworden.
Der Vorfahrtscharakter des Hohenzollernringes muss wieder rückgängig gemacht werden und die Straße zur 30-km/h-Strecke umgewandelt werden.

 

 
 

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