Drucksache - 2197/XX
Die Jugendfreizeiteinrichtungen in kommunaler Trägerschaft werden durch den Bezirk mit ausreichend selbsttestfähigen Schnelltests ausgestattet. Für die Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsprechende Kontingente an selbsttestfähigen Schnelltests zur Verfügung. Das Bezirksamt stattet die Mitarbeiter:innen des Jugendamtes im RSD, Krisendienst und der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) mit 2 Selbsttests pro Woche aus, was bei den angewandten Homeoffice-Regelungen als ausreichend erachtet wird. Der weitaus überwiegende Teil der Beratungen und Kontakte findet derzeit telefonisch oder digital statt. Präsenztermine werden terminlich vereinbart und erfolgen unter Beachtung der einschlägigen Hygienekonzepte.
Zusätzlich stehen den Klient:innen kostenlose Testmöglichkeiten im Bezirk zur Verfügung, um sich freiwillig vor einem Gespräch bspw. im RSD testen zu lassen.
Insofern sieht der Bezirk diesbezüglich eine pandemiekonforme Infrastruktur als vorhanden an.
Berlin-Spandau, den 21. Mai 2021
Kleebank Stephan Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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