Drucksache - 1945/XX  

 
 
Betreff: Gebührenpflichtige Straßenlandsondernutzung für E-Scooter im Bezirk Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/-in 
Verfasser:Tilo Welz 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.09.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet     

Sachverhalt

1. Städte wie Bremen und demnächst Düsseldorf regeln unerwünschte
Effekte aus der Nutzung von E-Scootern.
Sind dem Bezirksamt Spandau die ordnenden Möglichkeiten der Nutzung von
E-Scootern mittels einer Straßenlandsondernutzung bekannt?

2. Ist die Erstellung einer Verordnung oder vergleichbarer Normen zur Straßenlandsondernutzung für den Betrieb von E-Scootern innerhalb der Spandauer Verwaltung in der Umsetzung?

3. Ist die Erhebung einer ertragbringenden Gebühr für die
Straßenlandsondernutzung, wie dies in anderen Fällen bereits üblich ist, für den
Betrieb von E-Scootern innerhalb der Spandauer Verwaltung vorgesehen?

4. Falls diese vorgenannten Möglichkeiten nur in Verbindung mit einer Abstimmung mit der Berliner Senatsverwaltung möglich sind, fragen wir:


Welche nachvollziehbare Initiative gibt es seitens des Bezirksamtes Spandau, dies
auf den Weg zu bringen?
 

 
 

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