1. Städte wie Bremen und demnächst Düsseldorf regeln unerwünschte
Effekte aus der Nutzung von E-Scootern.
Sind dem Bezirksamt Spandau die ordnenden Möglichkeiten der Nutzung von
E-Scootern mittels einer Straßenlandsondernutzung bekannt?
2. Ist die Erstellung einer Verordnung oder vergleichbarer Normen zur Straßenlandsondernutzung für den Betrieb von E-Scootern innerhalb der Spandauer Verwaltung in der Umsetzung?
3. Ist die Erhebung einer ertragbringenden Gebühr für die
Straßenlandsondernutzung, wie dies in anderen Fällen bereits üblich ist, für den
Betrieb von E-Scootern innerhalb der Spandauer Verwaltung vorgesehen?
4. Falls diese vorgenannten Möglichkeiten nur in Verbindung mit einer Abstimmung mit der Berliner Senatsverwaltung möglich sind, fragen wir:
Welche nachvollziehbare Initiative gibt es seitens des Bezirksamtes Spandau, dies
auf den Weg zu bringen?