Drucksache - 1914/XX
1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Entwicklung des Stand-Up-Paddling auf Spandauer Gewässern im Hinblick auf den Schutz von Wasservögeln?
2. Sind dem Bezirksamt in der Vergangenheit Verstöße gegen Naturschutz-regelungen durch Stand-Up-Paddling bekannt geworden?
2.1 Wenn ja: Welche Stellen sind beziehungsweise wären für die Ahndung entsprechender Vergehen zuständig?
3.Gibt es in Bereiche auf Spandauer Gewässern, die für das Stand-Up-Paddling aus Gründen des Wasservogelschutzes gesperrt sind?
3.1 Wenn ja, sind diese Bereiche deutlich erkennbar markiert?
3.2 Wenn nein, gibt es Bereiche auf Spandauer Gewässern, die aus Sicht des Bezirksamtes aus Erwägungen des Natur- und Wasservogelschutzes für das Stand-Up-Paddling gesperrt werden sollten?
4. Inwieweit teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass das Stand-Up-Paddling aufgrund der klaren Erkennbarkeit der menschlichen Silhouette ein besonders großes Störungspotenzial für Wasservögel darstellt?
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Bezirksamt Spandau
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