Drucksache - 1889/XX  

 
 
Betreff: Behinderung und Gefährdungen durch E-Scooter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU 
Verfasser:Meißner, A. 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt

Das Bezirksamt Spandau wird beauftragt, gemeinsam mit anderen zuständigen Stellen das Befahren der Altstadt Spandau, von Gehwegen und Parkanlagen sowie das ordnungswidrige Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen und in Parkanlagen sowie Grünflächen zu verhindern und zu verfolgen.

 

Begründung:

Das wilde Abstellen von E-Scooter auf Gehwegen, in Parkanlagen und Grünfläche gefährdet und behindert häufig andere Personen. Gehbehinderte Menschen haben häufig große Probleme, wenn ihnen der Weg durch E-Scooter versperrt wird. Aber auch andere Personen können sich verletzen, wenn E-Scooter nicht ordnungsgemäß abgestellt werden.

Auch das Befahren der Altstadt oder von Gehwegen gefährdet andere und birgt eine erhebliche Verletzungsgefahr.

 

 
 

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