Drucksache - 1889/XX
Das Bezirksamt Spandau wird beauftragt, gemeinsam mit anderen zuständigen Stellen das Befahren der Altstadt Spandau, von Gehwegen und Parkanlagen sowie das ordnungswidrige Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen und in Parkanlagen sowie Grünflächen zu verhindern und zu verfolgen.
Begründung: Das wilde Abstellen von E-Scooter auf Gehwegen, in Parkanlagen und Grünfläche gefährdet und behindert häufig andere Personen. Gehbehinderte Menschen haben häufig große Probleme, wenn ihnen der Weg durch E-Scooter versperrt wird. Aber auch andere Personen können sich verletzen, wenn E-Scooter nicht ordnungsgemäß abgestellt werden. Auch das Befahren der Altstadt oder von Gehwegen gefährdet andere und birgt eine erhebliche Verletzungsgefahr.
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Bezirksamt Spandau
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