Drucksache - 1631/XX
Schlussbericht
Erzieherinnen und Erzieher, die schulische Ausflüge begleiten und bei einem freien Träger beschäftigt sind, erhalten entsprechende Fahrscheine für den ÖPNV von ihrem Arbeitgeber oder können sich die Kosten von diesem erstatten lassen.
Insoweit sind sie dem Personal (z. B. Lehrpersonal) des öffentlichen Dienstes gleichgestellt. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass die Fahrscheine hier durch die Schule zur Verfügung gestellt werden bzw. die Kostenerstattung über die Schule durchgeführt wird.
Berlin-Spandau, den 06. November 2020
Kleebank Bezirksbürgermeister |
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