Drucksache - 1438/XX
Schlussbericht
Das Straßen- und Grünflächenamt hat den Auftrag geprüft. Es wird an den vorgeschlagenen Stellen aber nicht die Markierung „Spielende Kinder“, sondern die bekannte Markierung „Radfahren erlaubt – Fußgänger haben Vorrang“ auf den Weg aufbringen. Denn da, wo Radfahren auf Wegen in gewidmeten Grünanlagen erlaubt ist, haben Radfahrende immer auf Fußgänger – das gilt auch für spielende Kinder - besondere Rücksicht zu nehmen. Und an Spielplätzen, die eindeutig auch von Radfahrenden wahrzunehmen sind, ist immer verstärkt mit spielenden Kindern zu rechnen. Eine Risikodifferenzierung wird nicht befürwortet.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Wege in gewidmeten Grünanlagen, wo Radfahren erlaubt ist, keine Straßenverkehrsanlagen sind. Eine Markierung mit dem Warnhinweis „Spielende Kinder“ analog dem amtlichen Verkehrszeichen im Straßenland würde das suggerieren.
Es wird gebeten, diesen Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Berlin-Spandau, den 20. November 2019
Kleebank Bewig Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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