Auszug - Aufhebung des Sonderschulteils der Paul-Moor-Schule (Schul-Nr. 05S02)
Wortprotokoll:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVwG:
I. Der Sonderschulteil der Paul-Moor-Schule (Schul-Nr. 05S02) wird gemäß § 109 Absatz 3 Schulgesetz (SchulG) entsprechend den Beschlüssen des Bezirksamtes vom 25.09.2018 und 06.11.2018 rückwirkend zum 31.07.2018 aufgehoben.
II. Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt davon Kenntnis, dass die Bezeichnung der Paul-Moor-Schule nach Genehmigung der Aufhebung des Sonderschulteils durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als Schulaufsichtsbehörde und somit nach Abschluss des Aufhebungsverfahrens in „Paul-Moor-Grundschule“ geändert wird. |
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