Auszug - Bürgerhaushalt 2018-0034 Abriss von 56 Wochenendgrundstücken auf dem Gelände des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Liegenschaften
TOP: Ö 4
Gremium: Hochbau und Liegenschaften Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 13.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:02 - 18:14 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Frau Seeliger führt aus, dass es nicht nachvollziehbar ist, warum sich das Naturschutzgebiet verkleinert statt sich zu vergrößern. Gleichzeitig tragen die Mieter durch die Räumung der Parzellen eine immense Belastung. Frau Seeliger bittet darum, die Naturschutzplanung neu zu überdenken.

 

Herr Dr. Kehl erläutert, dass die Bildung eines Naturschutzgebietes zu begrüßen ist. Irritierend ist die Tatsache, dass zum einen durch den Abriss Sozialbrachen entstehen und zum anderen eine Verengung des eigentlichen Naturdenkmals erfolgt und das mit Methoden, die aus dem letzten Jahrhundert stammen. Stattdessen sollte ein integrativer Naturschutz geschaffen werden.

 

Bezv. Meißner, A. schließt sich der Stellungnahme des Bezirksamtes an.

 

BezStR Otti gibt zu bedenken, dass die Beteiligung des Straßen- und Grünflächenamtes eine wesentliche Rolle spielt. Das ist im Zusammenhang mit vielen anderen Maßnahmen zu sehen, die weder im Bereich Liegenschaftsverwaltung noch im Bereich Umwelt und Naturschutz zu verantworten sind und zu denen hier nichts vorgetragen werden kann. Wenn Dinge aus dem Umwelt und Naturschutz hier diskutiert werden sollen, ist das nur mit einer Amtsleitung zu machen, die zugegen ist und klar auf der Tagesordnung ausgewiesen wird.

 

In der anschließenden Erörterung, an der sich BezStR Otti, die Bezv. Düren, Kleineidam, Meißner, A., Wieczorek, Werner und Herr Dr. Kehl beteiligen, schlägt Bezv. Meißner A. vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit das Bezirksamt Gelegenheit hat, sich mit dem zuständigen Fachamt auseinanderzusetzen, um eine Stellungnahme mit neuen Erkenntnissen zu erarbeiten und dies im nächsten Ausschuss vorzulegen.

 

Die Mitglieder äußern keinen Widerspruch und beschließen einstimmig die Vertagung.


 
 

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