Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes
BezStR Bewig teilt mit, das Gutachten zur Standsicherung für die Adamshöfe liegt vor. Es wurde von der Eigentümergemeinschaft in Auftrag gegeben. In dem Gutachten geht man davon aus, dass eine akute Gefährdung nicht gegeben ist. Es wurde jedoch festgestellt, dass zwingend innerhalb der nächsten zwei Jahre die Maßnahme der Grundsanierung abgeschlossen sein muss. Der Prüfingenieur, der von der Eigentümergemeinschaft beauftragt wurde, hat dies zwischenzeitlich bestätigt und festgelegt, dass bis zum 01.07.2018 die Planungsunterlagen vorliegen müssen. Im zweiten Schritt müssen bis zum 01.07.2019 die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das heißt, die Nutzungsuntersagung muss nicht vollzogen werden, aber sie wird auch nicht abgebrochen, sondern nur ausgesetzt.
In Beantwortung der Frage der Bezv. Bittroff zum Baukollegium Berlin erläutert BezStR Bewig, es ist eine Einladung eines Vertreters des Bezirkes Spandau erfolgt. Da in der Tagesordnung zur Sitzung des Baukollegiums kein Spandauer Projekt enthalten war, hat Spandau an dieser Sitzung nicht teilgenommen. Zudem ist die Teilnahme an den Sitzungen des Baukollegiums keine Pflicht. |
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Bezirksamt Spandau
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