Auszug - Entwurf des Bebauungsplan 5-102 für das Gebiet zwischen der Goltzstraße, der Carossastraße, der Straße Am Maselakepark und der Streitstraße mit Ausnahme des Grundstücks Am Maselakepark 21 im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 30.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

BezStR Bewig gibt Herrn Vogel das Wort. Dieser wird dem Ausschuss die Ergebnisse der Behördenbeteiligung vorstellen.

 

Herr Vogel führt aus, es handelt sich um eine Angebotsplanung. Ziel der Planung ist es, zusätzliche Wohnbauflächen bereitzustellen sowie die Schaffung gemischter Nutzungsstrukturen aus Wohnen und wohnverträglichem Gewerbe. Die Beteiligung fand vom 04.08. bis 16.09.2016 statt. Von den 39 beteiligten Stellen haben 30 Bedenken und Hinweise geäußert, die sich im Wesentlichen auf folgende Themen bezogen:

 

?      Gliederung der Baugebiete

?      Flächennutzungsplan

?      Artenschutz

?      Baumbestand

?      öffentlicher Spielplatz

?      Verkehr

?      ÖPNV

?      Lärm

?      Bodenbelastungen und Altlasten

?      Entwässerung

?      Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung

?      Infrastruktur

?      geförderter Wohnungsbau
Forderung: Vollumfängliche Anwendung des Berliner Modells
Stellungnahme des Bezirksamtes: Das Berliner Modell unterliegt der Angemessenheit und hat keinen Abwägungsvorrang vor anderen Belangen. Das heißt, die Herstellung von gefördertem Wohnraum ist vor dem Hintergrund der konkreten, sozialen und wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse und der Bedarfssituation "Umfeld" im Plangebiet standortbezogen zu prüfen und zu bewerten. Um diese Bewertung vornehmen zu können, hat das Bezirksamt ein Gutachten erstellen lassen. Darin wird dargelegt, dass sich die städtebauliche Erforderlichkeit zum mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum standortbezogen nicht ausreichend begründen lässt.
Vor diesem Hintergrund soll von der Festsetzung einer festen Quote von 25 % mietpreisgebundenen Wohnraum im städtebaulichen Vertrag Abstand genommen werden. Dessen ungeachtet stellt sich ein generelles städtebauliches Ziel dar, die Versorgung von Bevölkerungsgruppen mit besonderem Wohnbedarf zu verbessern.
Aus diesem Grund soll im städtebaulichen Vertrag eine Regelung getroffen werden, wonach 10 % der im Plangebiet vorgesehenen Wohneinheiten als förderfähiger Wohnraum herzustellen ist.

 

Im Wesentlichen haben sich aus den Stellungnahmen keine Auswirkungen auf die Planung ergeben.

 

Des Weiteren hat sich im Rahmen der Planentwicklung die Sondergebietsfläche "Einzelhandel" grundstücksbezogen erweitert.

 

Herr Vogel bittet um zustimmende Kenntnisnahme.

 

 

Auf Antrag der Fraktion der SPD wird die Sitzung von 20:45 bis 20:50 Uhr unterbrochen.

 

 

An der Debatte beteiligen sich BezStR Bewig, Herr Vogel, Herr Schulte, die Bezirksverordneten Unger, Ly. Palitza, Wieczorek, Christ und Pochstein sowie die Bürgerdeputierten Sommer und Wilkes.

 

Zu der Thematik "Anwendung des Berliner Modells" bietet BezStR Bewig an, in einer der nächsten Sitzungen den Standpunkt des Bezirksamtes umfänglich darzustellen.

 

Für die Fraktion der AfD beantragt Bezv. Pochstein die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Sollte es nicht zur Vertagung kommen, wird die Fraktion der AfD der Planung in zwei Punkten nicht zustimmen. Dabei handelt es sich um die 10 %-Regelung zum geförderten Wohnraum und um das Thema Schule.

 

Im Namen der Fraktion der SPD betont Bgd. Sommer, dass ihre Fraktion ebenfalls der Planung in den genannten zwei Punkten nicht zustimmen wird.

 

Die Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen (insgesamt waren 13 Ausschussmitglieder anwesend):

 

für:              3              (2 Bezv. der Fraktion der AfD,

                            1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der AfD)

 

gegen:              10              (2 Bezv. der Fraktion der SPD,

                            3 Bezv. der Fraktion der CDU,

                            1 Bezv. der Fraktion Bündnis'90/Die Grünen,

                            1 Bezv. der Fraktion der FDP,

                            2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD,

                            1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU)

 

Das Abstimmungsergebnis ergibt die Ablehnung des Antrages auf Vertagung.

 

Die Vorsitzende lässt über die Kenntnisnahme der Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abstimmen.

 

Die 13 anwesenden Ausschussmitglieder nehmen die Information einstimmig zur Kenntnis. Davon ausgenommen sind die Punkte "Schule" und "10 %-Regelung". Diese werden nicht zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 5-102 (346 KB)    
Anlage 2 2 Checkliste (417 KB)    

 
 

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