Auszug - Spandaus Kieze durch Milieuschutz erhalten - Gutachten für Grobscreening in Auftrag geben (Antrag der Linksfraktion vom 20.02.2017) - überwiesen in der 05. BVV am 01.03.2017 zur Mitberatung für den Ausschuss für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte - vertagt in der 04. Sitzung am 04.04.2017
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass den Fraktionen und ihr ein Änderungsantrag der Linksfraktion vorliegt.
BezStR Bewig teilt mit, dass aus dem vorliegenden Zahlenmaterial zum Monitoring keine Veränderungen/Verdrängungsprozesse festzustellen sind. Allerdings sind die Zahlen nicht ganz aktuell. Das Monitoring Soziale Stadt soll im vierten Quartal 2017 aktualisiert und voraussichtlich im ersten Quartal 2018 veröffentlicht werden. Somit kann erst dann über konkretes Zahlenmaterial verfügt werden.
Bezv. Leschewitz begründet erneut den Antrag seiner Fraktion und betont seine Wichtigkeit. Es wurde ermittelt, dass bei der Beauftragung eines externen Gutachters die Kosten für das Grobscreening zwischen 15.000,- ? bis maximal 50.000,- ? liegen. Da seitens des Senates Unterstützung für die Ausweitung der Milieuschutz-Gebiete zugesagt wurde, besteht vielleicht auch die Möglichkeit, von dieser Seite Gelder abzurufen.
Bezv. Christ äußert, wenn der Änderungsantrag beschlossen werden würde, hätte man sich bei der Entscheidung auf die aktuellen Zahlen gestützt. Diese geben allerdings ein Grobscreening nicht her. Sie fragt nach, ob die genannten Kosten vom Bezirksamt bestätigt werden und wenn ja, ob sie aus der laufenden Haushaltswirtschaft aufgebracht werden können.
In Beantwortung der Frage, führt BezStR Bewig aus, dass bisher keine Angebote eingeholt wurden. Da sich der Antrag auf eine Untersuchung des gesamten Bezirkes bezieht, geht er davon aus, dass die von Bezv. Leschewitz genannten Kosten bei weitem nicht ausreichen werden.
Bezv. Pochstein bittet, das Zahlenmaterial vom Monitoring abzuwarten, bevor über den Antrag entschieden wird.
Im Namen der Linksfraktion beantragt Bezv. Leschewitz die erneute Vertagung.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, dem Vertagungsantrag zuzustimmen. |
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