Auszug - Verschiedenes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Inklusion
TOP: Ö 6
Gremium: Schule und Inklusion Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:02 - 18:20 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Auf die Frage des Bezv. Unger zu den anstehenden Haushaltsberatungen des Doppelhaushaltes 2018/2019 erläutert BzBm Kleebank das Rundschreiben der Senatsverwaltung mit entsprechenden Vorgaben für die Bezirke mit Globalsumme, Vorgaben der Verwendung sowie die pauschale Investitionssumme. Die Investitionsplanung des Bezirkes, die über das Land finanziert werden, wurde den Mitgliedern des Haushaltsausschusses bereits vorgelegt. Dazu gibt es die Sonderprogramme, die sich im Haushalt des Landes wieder finden und im Haushaltsvollzug auf die Bezirke verteilt werden. Darauf hat der Bezirk keinen Einfluss.

 

BzBm Kleebank ist der Auffassung, dass die BVV über die eigentlichen Bausummen wenig Verfügungsmasse hat. Die Beratung und sich bewusst machen, was die Summen bedeuten ist sinnvoll, die Spielräume sind im Ergebnis jedoch sehr begrenzt.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, diesbezüglich in den Fraktionen Rücksprache zu halten, sieht jedoch die Notwendigkeit der Haushaltsberatung im Ausschuss aufgrund der begrenzten Mittel nicht und würde dies dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte überlassen.

 

Eine Verständnisfrage der Bezv. Dietrich zum Gebäudescan, wer die Zahlen macht und wo der Knotenpunkt zum Bezirk und Ausschreibungen ist bzw. woran es liegt, dass ausführendes Personal in den verschiedenen Branchen fehlt beantwortet BzBm Kleebank wie folgt: Das Bezirksamt ist grundgesetzlich verpflichtet, Stellen auszuschreiben und muss anhand von objektiven oder objektivierbaren Kriterien auswählen. Das bedeutet eine Anfertigung des Aufgabenkreises, es wird ein Anforderungsprofil erstellt und die Stelle wird bewertet. Daraus ergibt sich, anhand welcher Kriterien in einem Auswahlverfahren eine Bewertung über Eignung, weniger Eignung oder Nichteignung erfolgt. Wenn bestimmte berufliche Qualifikationen gefordert sind und sich jemand bewirbt, der diese Qualifikation nicht nachweisen kann, dann fällt er höchstwahrscheinlich heraus. Manchmal wird geprüft, ob die Qualifikation als gleichwertig anerkannt werden kann, aber auch das richtet sich nach bestimmten Kriterien. Die Situation ist leider nicht so, dass sehr viele Architekten und Elektroingenieure eine Stelle suchen. Daher ist es ist einigen Berufen zu einer Problemlage geworden.

 

Beim Gebäudescan selbst ist so, dass es Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung gegeben hat, welche Dinge abzuprüfen sind. Das sind die Bauleiter/-innen im Bezirk Schritt für Schritt durchgegangen und haben es bewertet. Es gab verschiedene Revisionszyklen mit nochmaliger Plausibilitätsprüfung.

 

Auf die Frage des Bgd. Maurer, ob er ein altes und abgeschlossenes Bestandsprogramm einsehen kann, erklärt BzBm Kleebank, dass er dies überprüfen wird und dies Bgd. Mauer ggf. zukommen lässt.


 
 

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