Auszug - Überprüfung der Fußgängerüberwege und Querungshilfen (Seniorenantrag vom 05.03.2016) - überwiesen aus der 53. BVV-Sitzung am 20.06.2016 zur Mitberatung für den Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegeneheiten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4.6
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:34 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1823/XIX Überprüfung der Fußgängerüberwege und Querungshilfen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SeniorenBürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
Verfasser:Korus 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

 

Auf die Frage des Bezv. Bayer, inwieweit die Überprüfung der Querungshilfen bei den Straßenbegehungen und in welchen Abständen enthalten ist, antwortet Herr Spiza: Die Straßen werden regelmäßig kontrolliert. Die Intervalle der Kontrolle hängen von der Bedeutung der Straße ab. Alle übergeordneten Straßen und Straßen, in denen Busverkehr stattfindet, werden zwei Mal im Monat kontrolliert und alle Nebenstraßen werden einmal in zwei Monaten kontrolliert. Dabei werden auch Sichtbehinderungen berücksichtigt. Insbesondere in den Straßen, die alle zwei Monate kontrolliert werden, kann es zu den Hauptvegetationszeiten sein, dass Sichtbehinderungen vorhanden sind und andauern. Diese können allerdings jederzeit, wie beim Schlaglochmelder, im Bezirksamt gemeldet werden und dann wird dem nachgegangen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Zimmermann zu seinem angeführten Beispiel der Sichtbehinderungen am Haselhorster Damm durch die schräg parkenden Autos führt BzStR Röding aus, dass es Aufgabe der untersten Straßenverkehrsbehörde wäre, dies zu überprüfen und ggf. die Anordnung des Parkens zu ändern. Dies kann sich jedoch nur auf die eine Stelle beziehen, denn alle anderen Sichtbeziehungen sind so gestaltet, dass das Parken immer parallel zur Fahrbahn ist und das Schrägparken erst mit einigem Abstand, gerade bei den Überquerungen, stattfindet.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Teil des Antrages für den Ausschuss für Bauen und Verkehr damit als erledigt zu betrachten ist, da die Begehungen mit Überprüfung regelmäßig stattfinden und der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten sich mit den Sichtbeziehungen aufgrund des Schrägparkens beschäftigen muss.


 
 

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