Auszug - Beschulung von Kindern und Jugendlichen im Asylbewerberverfahren  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 7
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:47 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Zur Nachfrage des Bezv. Haß bezüglich der im Aufbau befindlichen fünf Willkommensklassen erläutert Frau Lehmann, dass diese an der Linden-Grundschule, der Grundschule am Brandwerder und der Astrid-Lindgren-Grundschule eröffnet werden.

 

Bezv. Haß weist ausdrücklich darauf hin, auch für die Zukunft ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Beschulung in den Schulen ermöglicht wird. Wenn die Kapazitäten der Schulen, die sich in unmittelbarer Nähe einer Einrichtung befinden, dies nicht mehr leisten können, müssen Lösungen gefunden werden, wie die Kinder zu Schulen in anderen Stadtteilen befördert werden können. Eine Beschulung in den Einrichtungen wird von der Fraktion der SPD abgelehnt.

 

Im Namen der Fraktion der CDU verweist Bezv. Schatz auf den Beschluss der BVV (51. Sitzung am 24.02.2016) zu einem Antrag seiner Fraktion sowie auf den Masterplan des Senates. Letzterer enthält klare Aussagen zu diesem Thema.

 

Frau Lehmann zitiert aus dem Masterplan für Integration und Sicherheit. Er liegt in der Entwurfsfassung vom 11.03.2016 vor. Unter dem Punkt 6.8 "Beschulungsangebote in Großeinrichtungen" wird u. a. auch Spandau benannt. Sie verliest Auszüge aus dem Masterplan.

 

Anmerkung des BVV-Büros: Der folgende Redebeitrag von Frau Lehmann wird wortgetreu protokolliert.

 

"Angepasste Beschulungsangebote können künftig zudem im Umfeld von Großeinrichtungen - das sind Einrichtungen über 2.000 Flüchtlinge - erfolgen, die durch die Ballung von Kindern im schulpflichtigen Alter in bestimmten Wachstumsregionen Berlins, z. B. Lichtenberg und Spandau, eine Aufnahme in die vorhandene schulische Infrastruktur kurzfristig nicht möglich machen."

Und jetzt kommt das, was ich bitte zu berücksichtigen.

 

"In einem abgestuften Verfahren kann

 

a)      die Frequenz in den regional betroffenen Willkommensklassen dauerhaft auf maximal 15 erhöht werden, bei gleichbleibender Zumessungsfrequenz von 12

- das hatten wir bereits -
 

b)      kann ein Zwei-Schicht-Betrieb eingeführt werden

- das haben wir vor -

in umliegenden eng an Einrichtungen liegenden Schulen
 

c)      bei Vollauslastung der umliegenden Schulen die Anmietung von geeigneten Filialräumen außerhalb der Einrichtungen erfolgen
 

d)      die Beförderung zu weiter entfernten Schulen durchgeführt und
 

e)      - jetzt kommt der Schluss -

nach Ausschöpfen aller dieser Optionen auf Räumlichkeiten innerhalb der Großeinrichtung zurückgegriffen werden.
 

Die Beschulungsangebote sind als soziale Infrastruktur der Einrichtung zu finanzieren und die Angebote als Filialbetrieb einer öffentlichen Schule vorzuhalten."

 

Soweit das Zitat aus dem Masterplan.

 

Ich stimme dem absolut zu. Und ich bin der Meinung, wenn wir alle Optionen ausgeschöpft haben - so wie ich hier ausgeführt habe - dann steht auch einer Beschulung in den Einrichtungen temporär und gut überlegt, konzeptionell begleitet mit der Verbindung natürlich zu umliegenden Schulen überhaupt nichts im Weg. Ganz klar. Wir müssen dann sehen, dass wir unsere integrationspädagogischen Ziele auch dort umsetzen. Darum muss es dann gehen.

Wir müssen pragmatische Lösungen haben. Aber, ich bleibe dabei, ich denke, wir haben noch nicht alle Optionen ausgeschöpft. Und wir sind jetzt grade in dem Prozess, dass wir uns darüber unterhalten. Wobei ich denke, die Haltung Herrn Hankes ist klar, dass er einer Beförderung nicht positiv entgegensteht. Vielleicht gibt es da noch ein Entgegenkommen.

Aber das ist das geschriebene Wort, auf das ich mich auch beziehe und das auch für Spandau, denke ich, anzuwenden ist.

 

Ende der wortgetreuen Protokollierung.

 

An der anschließenden umfangreichen hitzigen Diskussion beteiligen sich BzStR Hanke, Herr Kempert, Frau Lehmann, die Bezv. Haß, Müller, Canto und Domer. Es werden die Argumente für und gegen eine Beschulung in Einrichtungen ausgetauscht.

 

Bezv. Schatz stellt den Geschäftsordnungsantrag "Ende der Debatte".

 

Eine Gegenrede zu diesem Antrag erfolgt von Bezv. Haß.

 

Das Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag lautet:

 

für:              6              (4 Bezv. der Fraktion der CDU,

                            2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU)

 

gegen:              9              (4 Bezv. der Fraktion der SPD,

                            2 Bezv. der Fraktion der GAL,

                            1 Bezv. der Fraktion Piraten,

                            2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD)

 

Enthaltung:              keine

 

Bezv. Paolini stellt den Antrag auf Abschluss der Redeliste.

 

Der Vorsitzende verliest die Redeliste.

Bezv. Harju hat sich zeitgleich mit der Antragstellung zu Wort gemeldet und wird als letzte Rednerin in die Liste aufgenommen.

 

Der Antrag "Abschluss der Redeliste" wird von den Mitgliedern des Ausschusses einstimmig angenommen.

 

Bezv. Samhat kritisiert die Sitzungsleitung.

 

Sie wird daraufhin vom Vorsitzenden - Bezv. Heck - auf die Geschäftsordnung verwiesen, in der die Unzulässigkeit von Kritik an der Sitzungsleitung in öffentlichen Sitzungen festgeschrieben ist.

 

Anmerkung des BVV-Büros: § 33 (3) der GO der BVV findet hier Anwendung.

 

An der weiteren Debatte beteiligen sich BzStR Hanke, Bgd. Mladin, die Bezv. Schatz, Müller, Paolini und Harju.


 
 

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