Auszug - Erhaltungsverordnung für die Altstadt Spandau - Grundlagenermittlung und Verordnungsschwerpunkte
Zu den Fragen des Bezv. Bayer bezüglich der §§ 5 und 6 (Ordnungswidrigkeiten; Ausnahmen) sagt BzStR Röding zu, eine rechtliche Prüfung zu veranlassen und die Ergebnisse kurzfristig dem Ausschuss schriftlich über das BVV-Büro zukommen zu lassen.
Anmerkung des BVV-Büros: Die Beantwortung ist am 08.04.2016 eingegangen und wurde an die Fraktionen, Einzelverordneten, Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und den Seniorenvertreter des Ausschusses verteilt.
In Beantwortung der Nachfrage der Bezv. Bittroff zu den Werbeanlagen in der Altstadt erläutert BzStR Röding, dass ein Bestandsschutz nicht befristet werden darf.
Die Mitglieder des Ausschusses erhalten folgende Unterlagen:
BzStR Röding erklärt, der Entwurf der Erhaltungsverordnung, der in der 41. Sitzung den Ausschussmitgliedern übergeben wurde, ist nur minimal verändert worden. Es sind Formulierungen aus einem Gutachten eingeflossen. Die Kernpunkte blieben unverändert. Das heißt, die Verordnung wird in der dem Ausschuss bekannten Fassung als Vorlage - zur Beschlussfassung - in die nächste Sitzung der BVV eingebracht. Abstimmungsergebnis:
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