Auszug - Erhaltungsverordnung für die Altstadt Spandau - Grundlagenermittlung und Verordnungsschwerpunkte  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:48 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Zu den Fragen des Bezv. Bayer bezüglich der §§ 5 und 6 (Ordnungswidrigkeiten; Ausnahmen) sagt BzStR Röding zu, eine rechtliche Prüfung zu veranlassen und die Ergebnisse kurzfristig dem Ausschuss schriftlich über das BVV-Büro zukommen zu lassen.

 

Anmerkung des BVV-Büros: Die Beantwortung ist am 08.04.2016 eingegangen und wurde an die Fraktionen, Einzelverordneten, Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und den Seniorenvertreter des Ausschusses verteilt.

 

In Beantwortung der Nachfrage der Bezv. Bittroff zu den Werbeanlagen in der Altstadt erläutert BzStR Röding, dass ein Bestandsschutz nicht befristet werden darf.

 

Die Mitglieder des Ausschusses erhalten folgende Unterlagen:

 

  • Übersichtsblatt - Handlungsstrategie zur Entwicklung der Altstadt Spandau
  • Entwurf der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart im Bereich der Altstadt Spandau, im Bezirk Spandau von Berlin, Ortsteil Spandau (aktueller Stand)
  • Begründung zur Erhaltungsverordnung

 

BzStR Röding erklärt, der Entwurf der Erhaltungsverordnung, der in der 41. Sitzung den Ausschussmitgliedern übergeben wurde, ist nur minimal verändert worden. Es sind Formulierungen aus einem Gutachten eingeflossen. Die Kernpunkte blieben unverändert.

Das heißt, die Verordnung wird in der dem Ausschuss bekannten Fassung als Vorlage - zur Beschlussfassung - in die nächste Sitzung der BVV eingebracht.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beantwo. der Nachfragen zu § 5 und 6 der Erh.VO (810 KB)    
Anlage 2 2 Handlungsstrategie zur Entwicklg. d. Altstadt (137 KB)    
Anlage 3 3 Entwurf der Erhaltungsverordnung (240 KB)    
Anlage 4 4 Begründung zur Erhaltungsverordnung (1023 KB)    

 
 

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