Auszug - Schulentwicklungsplan
BzStR Hanke erläutert den derzeitigen Verfahrensstand. Er bittet die Bezirksverordneten, eventuelle Änderungswünsche oder Anregungen schriftlich bis April 2016 einzureichen.
Zu der Frage des Bezv. Hotait zur aktuellen Bevölkerungsprognose führt BzStR Hanke aus, dieses Zahlenmaterial wird nicht in den vorliegenden Schulentwicklungsplan einfließen. Zur Aufstellung des Planes musste ein so genannter Stichtag gewählt werden, um eine Grundlage zu haben. Würde man immer wieder aktuelle Zahlen berücksichtigen wollen, könnte der Schulentwicklungsplan nicht fertiggestellt werden. Man müsste immer wieder von neuem mit der Planung beginnen.
Bezv. Harju bittet, den Antrag der Fraktion der GAL - Drucksache Nr. 0788/XIX - (TOP 6.1) anzunehmen.
Für die Fraktion der SPD begrüßt Bezv. Haß den Vorschlag, Änderungswünsche einreichen zu dürfen. Des Weiteren schlägt er vor, die Vorlage - zur Kenntnisnahme - zur Drucksache 1291/XIX (TOP 6.2) in der heutigen Sitzung zur Kenntnis zu nehmen.
In Beantwortung der Nachfrage des Bgd. Tobeck teilt BzStR Hanke erneut mit, es ist gesetzlich nicht vorgesehen, den Ausschuss an der Aufstellung des Schulentwicklungsplanes zu beteiligen. Ergänzend gibt Herr Nack an, dass die Schulkonferenzen eine Frist von vier Schulwochen für die Beteiligung haben. Für die Beteiligung des Bezirksschulbeirates sieht das Schulgesetz keine Fristen vor.
Bezv. Schatz regt an, die Vorlage zur Drucksache 1291/XIX als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen. |
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