Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes
BzStR Röding teilt mit, die bereits in einer der letzten Sitzungen vorgetragene Absicht, einen Teil des Bebauungsplanes 5-87a (Kraftwerk Oberhavel) auf einen vorhabenbezogenen Plan umzustellen, wurde an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herangetragen. Diese ist der Auffassung, die Umstellung kann nur erfolgen, wenn der Vorhabenträger mit einem Partner, an den er Grundstücke veräußert hat, eine gemeinsame GbR gründet. Da dies jedoch nicht gewünscht und auch nicht möglich ist, wird der Bebauungsplan wie bisher als normales Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Weitere Mitteilungen werden von Herrn Marten vorgetragen.
? Der Bebauungsplan VIII B-11a (nördliche Neustadt) wurde im Februar 2015 von der BVV beschlossen. Danach erfolgte eine Rechtsprüfung mit dem Ergebnis einer Beanstandung. Diese bezieht sich auf einen angeblichen Abwägungsausfall, weil der Wortlaut einer textlichen Festsetzung offensichtlich missverständlich war. ? Der Bebauungsplan 5-9a (verlängerte Werkstraße) wurde am 21.05.2014 von der BVV beschlossen. Auch dieser Plan wurde beanstandet, woraufhin ein neues Artenschutzgutachten erstellt wurde. Das Gutachten ergab, dass keine Änderungen des Bebauungsplanes notwendig sind. ? Es gibt an der Mertensstraße den Bebauungsplan VIII-48-3, der als Wohnbaupotenzial bekannt ist. Des Weiteren existiert der sehr alte Bebauungsplan VIII-554.
In der letzten Mitteilung bezieht sich BzStR Röding auf einen Artikel in der Berliner Morgenpost, in dem der Senator für Stadtentwicklung Geisel den schleppenden Wohnungsneubau in den Bezirken, insbesondere in Reinickendorf und Spandau, rügt. BzStR Röding weist diesen Vorwurf entschieden zurück und kritisiert die Aussage des Senators mit den Worten: "Es ist kontraproduktiv und falsch, unreflektiert Statistiken wiederzugeben." Spandau war der Bezirk, der als erster Wohnungsbaupotenziale ermittelt hat, noch bevor der Senat dafür Mittel zur Verfügung stellte. Spandau hat für die Erstellung der Wohnungsbaupotenzialstudie dankend die Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angenommen. Diese Studie ist in Abstimmung mit der Senatsverwaltung durchgeführt worden. Spandau hat insbesondere Potenziale auf landeseigenen Flächen, für die zum Teil auch Bebauungspläne vorhanden sind, es aber um die Vergabe der Grundstücke geht. Er stellt fest, dass in den letzten Jahren sehr wenige Grundstücke vergeben worden sind. Das heißt, wenn die Grundstücke nicht vergeben werden, kann man auch nicht erwarten, dass jemand baut. Auf privaten Flächen fehlt zumeist das Baurecht. Auch die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften sollen wieder stärker bauen. Dies werden sie auch tun. Es beginnt aber erst jetzt, die Grundstücke bei den Wohnungsbaugesellschaften einzubringen. Das heißt, bisher konnte keine Baugenehmigung erteilt werden, da die Grundstücke nicht eingebracht waren. Baugenehmigungen, die erteilt wurden, sind größtenteils im Privatbereich. BzStR Röding betont, Spandau ist einer der Bezirke - darauf wird großer Wert gelegt - mit den schnellsten bzw. schnelleren Baugenehmigungen. Sie können aber nur erteilt werden, wenn Bauanträge gestellt werden. Diese wiederum können erst gestellt werden, wenn Planungsrecht geschaffen wurde. |
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