Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:31 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

BzStR Röding teilt mit, die bereits in einer der letzten Sitzungen vorgetragene Absicht, einen Teil des Bebauungsplanes 5-87a (Kraftwerk Oberhavel) auf einen vorhabenbezogenen Plan umzustellen, wurde an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herangetragen.

Diese ist der Auffassung, die Umstellung kann nur erfolgen, wenn der Vorhabenträger mit einem Partner, an den er Grundstücke veräußert hat, eine gemeinsame GbR gründet.

Da dies jedoch nicht gewünscht und auch nicht möglich ist, wird der Bebauungsplan wie bisher als normales Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

 

Weitere Mitteilungen werden von Herrn Marten vorgetragen.

 

?      Der Bebauungsplan VIII B-11a (nördliche Neustadt) wurde im Februar 2015 von der BVV beschlossen. Danach erfolgte eine Rechtsprüfung mit dem Ergebnis einer Beanstandung. Diese bezieht sich auf einen angeblichen Abwägungsausfall, weil der Wortlaut einer textlichen Festsetzung offensichtlich missverständlich war.
Dazu wird angemerkt, der gleiche Wortlaut wurde in zwei anderen Bebauungsplänen unbeanstandet festgesetzt.
Am 25.09.2015 wurde mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Verständigung dahingehend erzielt, dass die textliche Festsetzung geändert wird.
Die Auslegung, die durchgeführt werden sollte, wird für nicht mehr notwendig erachtet und die Beanstandung "Abwägungsausfall" wurde zurückgezogen.
Die textliche Festsetzung ist dem üblichen Wortlaut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angepasst worden. Die Grundstückseigentümer wurden beteiligt.
Ein zusätzlicher Beschluss der BVV ist herbeizuführen. Dies muss noch im November 2015 erfolgen, da eine Veränderungssperre besteht und ansonsten die Frist nicht gehalten werden kann.
 

?      Der Bebauungsplan 5-9a (verlängerte Werkstraße) wurde am 21.05.2014 von der BVV beschlossen. Auch dieser Plan wurde beanstandet, woraufhin ein neues Artenschutzgutachten erstellt wurde. Das Gutachten ergab, dass keine Änderungen des Bebauungsplanes notwendig sind.
Zwischenzeitlich hat sich das AG BauGB geändert. Dieses neue Gesetz sieht vor, dass die BVV einen Bebauungsplan erst nach der Rechtsprüfung zur Beschlussfassung erhält.
Artikel 4 des Gesetzes sagt aus, wenn es bereits einen BVV-Beschluss gegeben hat, dann gilt das alte AG BauGB. Dies bedeutet, auch die Verordnung muss entsprechend geändert werden, was für den Bebauungsplan 5-9a einen neuen BVV-Beschluss erforderlich macht
 

?      Es gibt an der Mertensstraße den Bebauungsplan VIII-48-3, der als Wohnbaupotenzial bekannt ist. Des Weiteren existiert der sehr alte Bebauungsplan VIII-554.
Da für ein Gebiet nur ein B-Plan existieren darf, wird letztgenannter Plan eingestellt.

 

In der letzten Mitteilung bezieht sich BzStR Röding auf einen Artikel in der Berliner Morgenpost, in dem der Senator für Stadtentwicklung Geisel den schleppenden Wohnungsneubau in den Bezirken, insbesondere in Reinickendorf und Spandau, rügt.

BzStR Röding weist diesen Vorwurf entschieden zurück und kritisiert die Aussage des Senators mit den Worten: "Es ist kontraproduktiv und falsch, unreflektiert Statistiken wiederzugeben."

Spandau war der Bezirk, der als erster Wohnungsbaupotenziale ermittelt hat, noch bevor der Senat dafür Mittel zur Verfügung stellte. Spandau hat für die Erstellung der Wohnungsbaupotenzialstudie dankend die Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angenommen. Diese Studie ist in Abstimmung mit der Senatsverwaltung durchgeführt worden.

Spandau hat insbesondere Potenziale auf landeseigenen Flächen, für die zum Teil auch Bebauungspläne vorhanden sind, es aber um die Vergabe der Grundstücke geht. Er stellt fest, dass in den letzten Jahren sehr wenige Grundstücke vergeben worden sind. Das heißt, wenn die Grundstücke nicht vergeben werden, kann man auch nicht erwarten, dass jemand baut. Auf privaten Flächen fehlt zumeist das Baurecht.

Auch die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften sollen wieder stärker bauen. Dies werden sie auch tun. Es beginnt aber erst jetzt, die Grundstücke bei den Wohnungsbaugesellschaften einzubringen. Das heißt, bisher konnte keine Baugenehmigung erteilt werden, da die Grundstücke nicht eingebracht waren.

Baugenehmigungen, die erteilt wurden, sind größtenteils im Privatbereich.

BzStR Röding betont, Spandau ist einer der Bezirke - darauf wird großer Wert gelegt - mit den schnellsten bzw. schnelleren Baugenehmigungen. Sie können aber nur erteilt werden, wenn Bauanträge gestellt werden. Diese wiederum können erst gestellt werden, wenn Planungsrecht geschaffen wurde.


 
 

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