Auszug - XIX-063 - Sondermittelantrag vom 09.11.2014 Heinrich-Böll-Oberschule Bilinguale Kursfahrt nach London beantragte Summe: 1.560,00 €
Bezv. Koza führt aus, dass dieser Antrag nicht förderungsfähig ist, da er von einer Schule gestellt wurde. Schulen sind Bestandteil der Verwaltung. Aus diesem Grund können keine Sondermittel bewilligt werden.
BzBm Kleebank bestätigt diese Aussage aus haushaltsrechtlicher Sicht.
Bezv. Paolini bittet um ein Meinungsbild, wie man über den Antrag befinden würde, wäre er von einem Verein gestellt worden.
Im Namen der Fraktion der SPD gibt Bezv. Kessling ein positives Votum ab und regt an, dem Antragsteller einen entsprechenden Hinweis zu geben.
Der Ausschuss kommt überein, den Antrag abzulehnen, da er nicht förderungsfähig ist. |
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