Auszug - Warnhinweis am Seniorenwohnhaus "Rohrdamm" anbringen! (Antrag der Fraktion der CDU vom 06.10.2014) - überwiesen in der 36. BVV am 15.10.2014
Bezv. Laubsch begründet den Antrag der Fraktion der CDU.
Bezv. Bayer spricht sich im Namen der Fraktion der GAL für den Antrag aus, jedoch würde die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bevorzugt werden.
BzStR Machulik erläutert, dass die Zuständigkeit nicht beim Bezirksamt liegt, sondern bei der Verkehrslenkung Berlin. Ein Schreiben mit der Bitte um Prüfung, ob die Anbringung des Zusatzzeichens möglich ist, wurde bereits versendet.
Bezv. Dietzschke plädiert ebenfalls für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Aus seiner Sicht würde diese eher zum gewünschten Ergebnis führen.
Der Seniorenvertreter, Herr Lux, wehrt sich entschieden dagegen, dass das Klientel der Senioren in irgendeiner Form gekennzeichnet wird. Er hält dies für Diskriminierung.
Aufgrund der Aussage des Seniorenvertreters bringt Bezv. Kessling zum Ausdruck, dass der Antrag nicht vertagt sondern in der heutigen Sitzung abgestimmt werden sollte. Die Fraktion der SPD wird den Antrag ablehnen.
Bezv. Harju erklärt bezugnehmend auf die Aussage des Bezv. Bayer, dass die Fraktion der GAL die Einrichtung von Tempo 30 bevorzugt, jedoch dem vorliegenden Antrag zustimmen wird.
Bezv. Laubsch betont, mit der Anbringung eines Warnhinweises soll niemand diskriminiert werden. Das beantragte Zusatzzeiten beinhaltet "Achtung Fußgänger".
Bezv. Kessling revidiert seinen Redebeitrag und beantragt die Vertagung bis zur Vorlage des Prüfergebnisses.
Der Ausschuss kommt bei 5 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) überein, den Antrag zu vertagen. |
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